Vier Jahre Haft für PIP-Gründer

Vier Jahre Haft für PIP-Gründer
(dpa-Archiv)

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Im Skandal um Billig-Brustimplantate aus Industriesilikon ist am Dienstag das Urteil gegen den Gründer des Unternehmens PIP gefallen: Vier Jahre Gefängnis und 75.000 Euro Strafe.

Im Skandal um Billig-Brustimplantate aus Industriesilikon ist am Dienstag vor dem Strafgericht in Marseille ein Urteil gegen den Gründer französischen Herstellers PIP Jean-Claude Mas gefallen. Und und anderen Führungskräften von PIP wurden Betrug und schwerer Verbrauchertäuschung vorgeworfen.

Der heute 74 Jahre alte Mas hatte mit seinem Unternehmen rund zehn Jahre lang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Der Skandal war erst 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der PIP-Brustimplantate.

Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen. Viele von ihnen treten in dem Strafprozess als Nebenkläger auf – wie auch der TÜV Rheinland, der für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig war.