/ "Verträge sind einzuhalten"

Die Europäischen Verträge sind einzuhalten. Das betrifft auch die Regelungen über das Abhalten der Sitzungen des Europaparlaments. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.
Das Europaparlament hatte den Beschluss gefasst, die Zahl der Sitzungen in Straßburg zugunsten von Brüssel zu reduzieren. Dagegen hatte Frankreich beim EUGh Rekurs eingelegt. Der Klage hatte sich Luxemburg angeschlossen.
Die Europäischen Verträge schreiben vor, wann und in welchen Städten die Sitzungen des Ministerrats und des Europaparlaments stattfinden müssen. Arbeitsstätten des Europaparlaments sind Straßburg und Brüssel. Das EP-Sekretariat befindet sich in Luxemburg. „Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof, die EU-Verträge einhält“, sagte uns Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn nach der Urteilsverkündung am Donnerstag.
Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Alavaro (FDP), bezeichnete seinerseits die Entscheidung des Gerichtshofs als nicht erfreulich.
Frankreich klagt wegen Verletzung der EU-Verträge
Nach einer Abstimmung über den Sitzungskalender des Parlaments, wonach zwei Plenarsitzungen in einer Woche stattfinden, hatte Frankreich gemeinsam mit Luxemburg das Europäische Parlament wegen Verletzung der EU-Verträge verklagt. Demnach müsse das Parlament 12 monatliche Plenarsitzungen in Straßburg abhalten. Das Parlament argumentierte aber, dass die Dauer der Sitzungen in den Verträgen nicht explizit geregelt sei, und daher eine „Doppelsitzung“ durchaus im Ermessen des Europäischen Parlaments stünde. Das seit gut 18 Monaten anhängige Verfahren wurde nun mit der negativen Urteilsverkündung beendet.
Das Abhalten von Sitzungen in Brüssel und Strassburg bewirkt, dass Parlamentarier und Mitarbeiter zwischen den beiden Städten pendeln müssen. Viele Parlamentarier stört dieser „Wanderzirkus“.
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