/ Verstösse bei Mitarbeiter-Kontrolle

(dpa)
In ihrem am 29. Januar eingereichten Gutachten bestätigt die Arbeitnehmerkammer (CSL), dass zwar die Sicherheitskontrollen legal seien, die Art und Weise wie sie durchgeführt würden aber einige Probleme mit sich brächten. Passagiere, Lieferanten, Besucher und Flughafenangestellte seien alle den Kontrollen unterworfen. Ziel sei es, die Sicherheit auf dem Flughafengelände zu garantieren.
Die CSL kommt aber zum Schluss, dass die unangemeldeten, systematischen Kontrollen der Arbeitnehmer in den Sicherheitsbereichen des Flughafens und den sogenannten Checkpoints die Arbeit des Personals erschwere und einen Verstoß gegen ihre privaten Rechte darstellt. Unter anderem die Tatsache, dass bei den Überprüfungen persönliche Objekte der Angestellten, wie Strumpfhosen, Tampons usw. vor den Augen der Arbeitskollegen zur Schau gestellt wurden, sei ein flagranter Verstoß gegen die persönlichen Rechte, so die Kammer. Durch die Kontrollen werde die optimale Funktionsweise des Airports beeinträchtigt, so die Experten weiter. Gar von einem Konkurrenzkampf in diesem Bereich zwischen Luxairport und der zivilen Luftfahrtbehörde ist die Rede.
Sache der Polizei
Es bestünden auch erhebliche Zweifel, was die Legalität der Kontrollen anbelangt. Die CSL bedauert, dass das Personal dieselben Kontrollen durchlaufen muss, wie die Passagiere. Denn eine EU-Richtlinie sehe vor, die Arbeitnehmer des Flughafens von einigen Durchsuchungen zu befreien.
Die CSL betont auch, dass im Prinzip nur die Polizei alle Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen durchführen darf. Ein großherzogliches Reglement sieht jedoch vor, dass auch private Sicherheitsfirmen Überprüfungen (Ausweispapier-Kontrolle, Gepäck-Kontrolle, Körperdurchsuchung) durchführen dürfen, aber nur unter der Aufsicht der Polizei. Man habe das Recht die Kontrolle durch einen privaten Sicherheitsbeamten abzulehnen, steht in den CSL-Gutachten zu lesen. Die Sicherheitsfirma muss in diesem Fall dann die Polizei zu Hilfe bitten.
Juristische Ungereimtheiten
Systematische Sicherheitskontrollen, wie sie angeblich auf Findel praktiziert werden, verstoßen gegen die individuellen Freiheiten, betonen die Juristen der CSL. Bei den Kontrollen müsste man immer der jeweiligen Mission der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Auch das Sicherheitsrisiko müsse berücksichtigt werden, so die CSL. Systemtische Kontrollen beim ganzen Personal sind also illegal, schlussfolgert die CSL.
Sogar die Kriminalpolizei habe nur das Recht, Personen und Gepäckstücke im Rahmen einer offiziellen Fahndung oder im Falle wo jemand auf frischer Tat ertappt wird zu kontrollieren, wird in dem Gutachten erörtert – und betont, dass juristische Ungereimtheiten zwischen den Gesetzestexten existieren.
Lohnabstriche wegen Kontrollen
Kritisiert wurde vom Personal auch Lohnkürzungen, die infolge der Kontrollen beschlossen wurden. Auch hier kommt die Arbeitnehmerkammer zu einer klaren Schlussfolgerung. Diese Lohnabzüge sind illegal. Die Stechuhr würde sich hinter den Kontrollpunkten befinden. Es sei also „normal“, dass bei systematischen Kontrollen die Angestellten zu spät auf ihrem Arbeitsplatz erscheinen würden. Dabei gebe es eine einfache Lösung: Die Uhr müsste vor den „Checkpoints“ installiert werden.
Die Gewerkschaften haben das Gutachten an die Verantwortlichen von Luxairport gesendet. Entsprechende Gespräche sollem folgen.
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