/ Verlängerung für "School leaks"-Prozess
Am Donnerstag fand der zweite Verhandlungstag im „School leaks“-Prozess statt. Gleich zu Beginn urteilte das Gericht über den am Mittwoch eingereichten Antrag von Maître Fränk Rollinger, der eine „Annulation“ der Anklage gegen seinen Mandanten forderte, da dieser beim Verhör von der Polizei nicht über all seine Rechte aufgeklärt worden sei. Das Gericht wies den Antrag als „non fondé“ zurück.
Der Antrag von Maître Gaston Vogel, der eine Geldbuße für Bildungsminister Claude Meisch forderte, da dieser trotz einer Einberufung durch den Verteidiger am Mittwoch nicht erschienen war, wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Des Weiteren entschied das Gericht, dass es im Falle von Claude Meisch „nicht zuständig“ sei, um die Vorladung eines Zeugen zu erwirken. Nach dem Appell von Maître Gaston Vogel und weiteren Diskussionen entschied das Gericht, den Verteidigern der Angeklagten die Möglichkeit zu geben, dem Staatsanwalt eine Liste mit gewünschten Zeugen auszuhändigen, welche dann von der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand gerufen werden. Anschließend wurde der Prozess ausgesetzt. Drei neue Verhandlungstage wurden für den 9., 10. und 11. Januar 2017 angesetzt. Neben diesen prozedural-juristischen Fragen ging es gestern erstmals auch um den eigentlichen Sachverhalt des „School leaks“-Prozesses.
Neue Verhandlungstage wurden für den 9., 10. und 11. Januar 2017 angesetzt
Drei Sekundarschullehrerinnen sowie dem Ehemann einer angeklagten Sekundarschullehrerin werden „violation du secret professionnel“ und „recel d’information“ vorgeworfen. Sie sollen im März 2015 Examensfragen der Fächer Deutsch und Französisch im Vorfeld der Tests für den Lernzyklus 4.2 der Grundschule in Umlauf gebracht haben. Der Hauptermittler der Kriminalpolizei wurde als erster Zeuge gehört. Er äußerte sich zu den Vernehmungen von zwei angeklagten Lehrerinnen sowie zu den Durchsuchungen der Polizei. Der Zeuge sagte aus, dass die befragten Lehrerinnen kooperativ gewesen seien und ihre Informationen sich mit den Ergebnissen der Durchsuchungen gedeckt hätten.
Der Polizist äußerte sich auch zu den „geleakten“ Dokumenten.
Er bestätigte, dass es sich hierbei um Testfragen der Fächer Deutsch und Französisch gehandelt habe. Dies wirft die Frage auf, warum die Schüler nach dem Bekanntwerden der Weitergabe der Examensfragen ebenfalls das Fach Mathematik wiederholen mussten. Der Polizist wies des Weiteren darauf hin, dass im Jahr 2015 erstmals alle Sekundarschullehrerinnen, die Mitglieder in „conseils d’orientation“ waren, die Examensfragen vor Ablauf der Tests erhalten hätten. Eine Maßnahme, die der Ermittler laut eigener Aussage nicht nachvollziehen kann. Alles Kritikpunkte, mit denen Claude Meisch und weitere Mitglieder des Bildungsministeriums im Zeugenstand konfrontiert werden – sollten sie Anfang Januar vor dem Strafgericht erscheinen.
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