Bislang konnten die Gemeinden festsetzen, wie viele Taxis auf ihrem Gebiet eingesetzt werden konnten. Damit soll nun Schluss sein: Die entsprechende Reform sieht vor, dass die kommunale Kompetenz hier nicht mehr gilt, dass vielmehr Lizenzen ausgestellt werden, die für gewisse geografische Gebiete gelten werden.
Das Prinzip des freien Zugangs zum Markt (innerhalb der festgelegten Zahl an Lizenzen) wird eingeführt. Alle Taxis einer Zone können dort an den festgelegten Ständen ihre Dienste anbieten. Die Zahl von Lizenzen wird in einem großherzoglichen Reglement festgesetzt. Der Staat wird für das Ausstellen und Verwalten dieser Lizenzen allein zuständig sein.
Die Tarife werden liberalisiert: Es soll demnach künftig keine Höchsttarife mehr geben. Diese müssen aber weiterhin gut lesbar am und im Taxi angebracht werden. Die Benutzung des Taximeters wird weiterhin Pflicht bleiben. Das Prinzip der „Tête de file“ wird nur noch für die Fahrer gelten. Die Kunden können sich ihr Taxi frei aussuchen.
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