Verhaltensregeln jetzt offiziell

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(AP/Archiv)

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Wer darf in Luxemburg unter welchen Bedingungen den Beruf des Apothekers ausüben? Eine Antwort auf diese Frage liefert einerseits das Gesetz über die Zulassung für Apotheker, andererseits ein Verhaltenskodex.

Jeder, der ein abgeschlossenes Pharmazie-Studium vorweisen kann (fünf oder sechs Studienjahre, je nach Land), die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt oder aus einem anderen EU-Land stammt und Inhaber eines luxemburgischen Staatsdiploms für Apotheker ist, kann wie im Gesetz vom 31. Juli 1991 festgehalten, bei der „Direction de la Santé – division de la pharmacie et des médicaments“ eine nationale Zulassung als Apotheker beantragen.
Auf das Gutachten des Ärztekollegiums und der Gesundheitsdivision hin erteilt der Gesundheitsminister gegebenenfalls dann diese Zulassung, verbunden mit dem Berufstitel „Pharmacien“, „Apdikter“ oder „Apotheker“.

Basierend auf Ausbildung und Titel beschränkt der Gesetzgeber also den Zugang zum Apothekerberuf und schafft auf diesem Weg ein Ausübungsmonopol. Dieses soll es u.a. erlauben, den Berufsstand (und die damit verbundenen Rechte und Pflichten) von jenen anderer Berufszweige klar abzugrenzen.

Eine „Schwergeburt“

Der Zugang zum Beruf des Apothekers wird wie bereits erwähnt per Gesetz geregelt, die Verhaltensweisen für die tägliche, praktische Ausübung des Apothekerberufs sind ihrerseits in einem „Code de déontologie“ festgehalten. Entsprechend dem Gesetz von 1991 obliegt dem „Collège médical“ die Ausarbeitung dieses Regelwerks, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Dienst, den der Apotheker dem Patienten zukommen lässt, nicht nur strengen wissenschaftlichen und technischen, sondern auch menschlichen Kriterien genügt.

Am vergangenen 11. Juli wurde der „Code de déontologie“ für Apotheker per ministeriellen Beschluss gutgeheißen, im Memorial veröffentlicht wurde der Kodex am 1. August. Es hat demnach rund 20 Jahre von der gesetzlichen Vorgabe bis zum offiziellen Inkrafttreten des Regelwerks gedauert. Eine präzise Erklärung für diese zeitliche „Verzögerung“ hat Théo Thiry, Präsident des „Syndicat des pharmaciens luxembourgeois“ nicht. Nachdem die Ausarbeitung per Gesetz vorgeschrieben worden sei, so Thiry dem Tageblatt gegenüber, hätten Apotheker bzw. „Collège médical“ relativ zügig einen ersten Entwurf vorgelegt. Vor allem auf Wunsch der Politik hätten daraufhin aber immer wieder diverse Abänderungen vorgenommen werden müssen, was im Endeffekt dazu geführt habe, dass der „Code de déontologie“ zu einer „Schwergeburt“ wurde. Praktisch habe das Fehlen eines Kodex die tägliche Arbeit aber zu keinem Moment in irgendeiner Weise beeinflusst. Ohnehin halte sich jeder Apotheker seiner Berufsethik entsprechend an diese Regeln. Mit dem ministeriellen Beschluss sei lediglich etwas formalisiert worden, was seit jeher gängige Praxis sei, so Thiry.

„Code de déontologie“

Als Grundlage für den Kodex dienten, wie in der Einleitung vermerkt, die gängigen und anerkannten Verhaltensregeln und professionelle Gepflogenheiten des Berufsstandes. Im „Code de déontologie“ behandelt werden verschiedenste Bereiche, so z.B. die Beziehung zum Patienten, die Ausgabe der Medikamente, die Rolle des Apothekers bei der Nachversorgung, die Führung einer Apotheke oder aber die Werbung. Ein besonderer Akzent wird im Deontologiekodex auf die Pflicht der professionellen Weiterbildung gelegt. Schließlich wird in dem Dokument – unabhängig vom Tätigkeitsfeld des anerkannten Apothekers (Apotheke, Krankenhaus, Industrie) – die berufliche Unabhängigkeit des Apothekers hervorgehoben, speziell die auf wenige Ausnahmen limitierte absolute Freiheit der Medikamentausgabe.

Im nachfolgenden Kasten einige der im „Code de déontologie“ festgehaltenen Regeln bzw. Pflichten (der Kodex in seiner Gesamtheit unter www.sante.lu).