/ Verbesserungen für die Häftlinge
„Médiateure“ Lydie Err ist neben ihrer Hauptaktivität, die Vermittlung zwischen Bürgern und Verwaltungen, auch zuständig für die externe Kontrolle von Schrassig und Givenich sowie dem „Centre de rétention“ für Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Am Dienstag legte sie ihre Berichte vor.
Was die Gefängnisstrukturen betrifft, so zeigte sie sich erfreut über die Tatsache, dass eine Reihe von Vorschlägen aus dem Jahre 2010 nun umgesetzt wurden. Die Restrukturierung des medizinischen Dienstes, inklusive eines Wartesaales, der dazu beitrage, Aggressionen abzubauen und die Fortsetzung der Versorgung, auch in den ersten Tagen nach einer Entlassung (drogenabhängige Häftlinge werden so für den Übergang mit Medikamenten oder Rezepten versorgt) zählen hierzu, ebenso wie die allgemeine Verbesserung der Hygiene.
Duschen renovieren
Es bleiben allerdings noch einige Duschen zu renovieren, die Zusammenarbeit zwischen Allgemeinmedizin und Psychiatrie sei verbesserungswürdig ebenso wie die Intimität in den Zellen (wo die Toiletten abgetrennt und künftig nicht mehr videoüberwacht werden sollen).
In dem neuen Gesetz zum Strafvollzug, das auf dem Instanzenweg ist und bereits von Staatsrat und anderen Instanzen avisiert wurde, sind weitere Verbesserungen vorgesehen, so Err, die auch unterstrich, das neue Untersuchungsgefängnis in der Gemeinde Sassenheim werde nach seiner Fertigstellung die Lage entspannen.
Keine Minderjährigen
In dem neuen Gesetz sei u.a. vorgesehen, dass keine Minderjährigen mehr inhaftiert würden, dass Haftstrafen bei großen Gesundheitsproblemen ausgesetzt werden könnten, dass Frauen ihre Kinder außerhalb des Gefängnisses zur Welt bringen könnten. Nicht durchgesetzt werden konnte das Recht auf einen Anwalt ab der ersten Befragung. Dafür wird die Ausbildung der Vollzugbeamten verbessert werden und wird künftig auch den Aspekt „Menschenrechte“ umfassen.
Was das Retentionszentrum betrifft, so bemängelt Err die kleinen Zimmer, die besonders Klaustrophoben Probleme bereiten würden. Wenn eine Ausweisung der Betroffenen nicht möglich sei, müsste dem Aufenthalt in dem Zentrum ein Ende gemacht werden, so die Position des europäischen Menschenrechtsgerichtes; eine Position die nicht im Luxemburger Recht umgesetzt ist. Zu bemängeln sei auch die medizinische Versorgung in dem Zentrum an den Wochenenden, so Lydie Err.
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