/ Van Den Bleeken wird doch nicht sterben

(dpa)
Dem belgischen Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken wird die zuvor zugesagte aktive Sterbehilfe versagt. Die Ärzte haben die Euthanasie-Prozedur gestoppt. Frank Van Den Bleeken (51) werde einen Platz im Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit.
Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung „De Morgen“ war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant. Der Straftäter sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt.
Van Den Bleeken selbst bat 2013 im belgischen Fernsehen um Verständnis: „Ich bin ein Mensch. Und was immer ich auch getan habe, ich bleibe ein Mensch. Und deswegen sage ich: Gewährt mir Sterbehilfe.“ Mit 20 Jahren hatte er eine Frau vergewaltigt und ermordet. Die Richter ordneten seine Zwangseinweisung an. Weil es zu wenige Behandlungsangebote gab, landete der Mann in einer herkömmlichen Zelle.
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