/ Urteile nach Chemieunfall
Die Explosion am 21. September 2001 war gewaltig: Dort, wo im französischen Toulouse die Lagerhalle einer Düngemittelfabrik gestanden hatte, klaffte plötzlich ein Krater. 31 Menschen starben, mehr als 4500 wurden verletzt. Am Montag urteilte ein Berufungsgericht. Es sah es als erwiesen an, dass in der 2001 explodierten Lagerhalle der Düngemittelfabrik AZF schlampig oder zumindest unvorsichtig gearbeitet wurde.
Der damalige Chef Serge Biechlin wurde deswegen zu einem Jahr Haft sowie zwei weiteren Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 45 000 Euro verurteilt. Das Betreiberunternehmen Grande Paroisse, eine Tochter des Ölriesen Total, muss 225 000 Euro zahlen.
31 Tote
Bei dem Unglück am 21. September 2001 hatte 31 Menschen ihr Leben verloren, mehr als 4500 weitere wurden verletzt. Zudem entstanden Schäden an rund 27.000 Gebäuden in der Umgebung. Den Ermittlungen zufolge war in der explodierten Lagerhalle ein Chlorprodukt in Kontakt mit Ammoniumnitrat gelangt.
Total hat nach der Katastrophe Entschädigungszahlungen von mehr als zwei Milliarden Euro geleistet. Strafrechtlich verantwortlich ist die Gruppe allerdings nicht, befand das Berufungsgericht in Toulouse. Die Verteidigung der Verurteilten will das Urteil anfechten.
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