/ Urteil über Schmerzensgeld erwartet

Im Entschädigungsprozess zum Absturz eines Luxair-Flugzeugs vor mehr als elf Jahren wird am Dienstag (21. Januar) in Luxemburg das Urteil gesprochen. Bei dem Unglück waren 20 Menschen ums Leben gekommen. Im Prozess ging es um die Höhe von Schmerzensgeldern für neun Hinterbliebene. Die Forderungen beliefen sich auf insgesamt rund eine Million Euro, sagte Rechtsanwalt Dieter Grozinger, der acht Angehörige von drei getöteten deutschen Passagieren vertritt. Zudem gibt es einen Nebenkläger aus Luxemburg.
Grozinger forderte zwischen 80 000 und 130 000 Euro pro Person, je nach Verwandtschaftsgrad. „Ich hoffe, dass die Angehörigen nach dem Prozess endlich einen Schlussstrich unter die Tragödie setzen können“, sagte er in Luxemburg. Nach wie vor litten sie an den Folgen des Unglücks. Das Schmerzensgeld sei eine „moralische Anerkennung des Leidens“. Die Angehörigen, die er vertritt, wohnen unter anderem in Berlin, Olfen sowie Haltern am See in Nordrhein-Westfalen und Leipzig.
Dauerhaft krank durch den Absturz
Rechtsanwalt Pol Urbany, der den Vater des bei dem Unglück getöteten luxemburgischen Künstlers Michel Majerus vertritt, hat ein Schmerzensgeld von gut 150 000 Euro für seinen Mandanten gefordert. Hinzu kämen Anwaltskosten von etwa 177 000 Euro plus eine noch nicht festgelegte Summe als Entschädigung für das posttraumatische Stresssyndrom, an dem der Vater seit dem Unglück leide. „Durch den Absturz ist er dauerhaft krank geworden“, sagte Urbany.
Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Luxair-Flugzeug auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Nur zwei Menschen hatten überlebt: Der Pilot und ein französischer Passagier. Vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair waren im März 2012 vor dem Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Die Schuld des Piloten
Hauptschuldiger war nach Überzeugung des Gerichts der Pilot, der dreieinhalb Jahre Haft auf Bewährung bekam. Er hatte kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Die gewählte anormale Propellerstellung – eine Art Schubumkehr – darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden. Die Folge: Die Maschine war nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe bei Niederanven in die Tiefe.
Für Entschädigungen hielt sich das Strafgericht damals nicht zuständig. Mehrere Angehörige legten auf zivilrechtlicher Ebene Berufung gegen das Urteil ein. Daher fand die Verhandlung jetzt vor dem Berufungsgericht statt.
- Roland Breyer, ein Leben im Dienst der Gemeinde - 17. September 2020.
- Roland Breyer, ein Leben im Dienst der Gemeinde - 17. September 2020.
- Klimafreundliche Mobilität - 13. September 2020.