Urteil im Fall Dolce&Gabbana

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Dolce&Gabbana soll knapp eine Milliarde Euro an Steuern über eine Strohfirma in Luxemburg hinterzogen haben. Im Berufungsverfahren wurden die Modeschöpfer zu 343 Millionen Euro Strafe verurteilt.

343 Millionen Euro soll das italienische Modehaus Dolce&Gabbana an Strafe bezahlen. So lautet das Urteil im Berufungsverfahren in Rom. Bis das Kassationsgericht entschieden hat, bleibt das Urteil, nach italienischem Recht, in der Schwebe.

Das Modehaus soll 840 Millionen Euro am italienischen Fiskus vorbeigeschleust haben. Über mehrere Strohfirmen in Luxemburg. Dazu diente unter anderem eine Strohfirma namens „Gado“, die zu diesem Zweck in Luxemburg gegründet wurde. Tatsächlich sei die Luxemburger Firma Gado jedoch von Italien aus gesteuert worden.

Das Gericht in Mailand hatte 2010 Ermittlungen gegen die beiden Modeschöpfer Dolce&Gabbana sowie gegen fünf weitere Personen angeordnet. Beim ersten Prozess hatte das Gericht im April 2011 die beiden Modeschöpfer freigesprochen. Im November 2011 wurde der Prozess wieder neu aufgerollt, als das Berufungsgericht den Freispruch vom April annulierte. Am 30. Januar wurde der Prozess weitergeführt.

Falsche Einkommenserklärungen

Das Modehaus Dolce&Gabbana, zu derem Kundenkreis viele Stars wie Madonna oder Beyoncé gehören, hatte in den Jahren 2004 und 2005 Steuern in Höhe von fast einer Milliarde Euro hinterzogen. Domenico Dolce und Stefano Gabbana wird vorgeworfen, den italienischen Staat betrogen zu haben, indem sie falsche Einkommenserklärungen abgegeben hätten.

Die Firma „Gado“ wurde laut Memorial am 4.3.2004 in Luxemburg als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gado sàrl, ins Leben gerufen. Drei Jahre später, am 20.11.2007, wurde der Firmensitz nach Mailand verlegt.

Dolce&Gabbana wurde 1985 gegründet und beschäftigt zurzeit mehr als 3000 Personen. Das italienische Modehaus zählt 250 Verkaufsstellen in 40 Ländern und macht jährlich rund eine Milliarde Umsatz.