Urteil im „Bunga-Bunga-Prozess“ nach Wahlen

Urteil im „Bunga-Bunga-Prozess“ nach Wahlen
(AP)

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Das Urteil im Sex-Prozess gegen den italienischen Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi wird aller voraussichtlich erst nach den Parlamentswahlen fallen.

Das Gericht in Mailand kündigte am Montag nach einem Terminabgleich mit den Prozessbeteiligten an, dass die letzte Anhörung am 11. März geplant sei. Wahrscheinlich werde es auch die Plädoyers erst nach den Wahlen geben, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Berlusconi, der im Wahlkampf das Mitte-Rechts-Bündnis anführt, wird in dem Verfahren Sex mit dem damals noch minderjährigen Partygirl Ruby sowie Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Die Verteidiger des 76-Jährigen waren in der vergangenen Woche mit dem Antrag gescheitert, den Prozess bis zu den Wahlen am 24. und 25. Februar auszusetzen. Die Anwälte hatten ihren Vorstoß damit begründet, dass die Mitte-Rechts-Koalition aus Berlusconis PdL (Volk der Freiheit) und der norditalienischen Lega Nord sonst mit Nachteilen rechnen müsse.