Sonntag2. November 2025

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Unterstützung bleibt – aber mit Auflagen

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LUXEMBURG - Pflegeeltern werden weiter vom Staat unterstützt und von den Pflegekinderdiensten beraten. Daran ändern auch die rezenten Gesetzesabänderungen nichts, beteuert die Familienministerin.

Es gibt Situationen, in denen ein Kind nicht mehr in seiner Familie bleiben kann, weil seine Eltern es nicht angemessen versorgen können. Die Gründe dafür können sehr vielseitig sein – finanzielle Probleme, Sucht, Krankheit, Tod eines Partners oder Scheidung. Fachleute überprüfen in dem Fall, ob das Kind bei Verwandten oder befreundeten Familien leben kann. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Kind in einer fremden Familie untergebracht. Familien, die ein nicht leibliches Kind aufnehmen, nennt man Pflegefamilien. Wie lange ein Kind in einer Pflegefamilie lebt, ist abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation. Manchmal beträgt die Dauer lediglich einige Tage oder Monate, häufiger jedoch mehrere Jahre.

Pflegekinder sollen nicht mit Adoptivkindern verwechselt werden. Bei einer Adoption erhält das Kind rechtlich gesehen einen gleichwertigen Status wie die leiblichen Kinder der Adoptiveltern. Das Pflegekind hingegen bleibt das Kind seiner Herkunftseltern, obwohl es in der Pflegefamilie lebt.

Kriterien

Menschen, die Pflegeeltern werden wollen müssen einige Kriterien erfüllen. Bevor man ein Kind in Pflege nimmt, muss man eine Anfrage bei einer Pflegekindervermittlungsstelle einreichen. Dann muss man einen Bewerberfragebogen ausfüllen. Anschließend werden die Kandidaten zu einem Gespräch eingeladen, in dem sie Informationen über den genauen Verlauf des Verfahrens erhalten. In weiteren Gesprächen und einem Hausbesuch wird geprüft, ob die Antragsteller als Pflegeeltern geeignet sind. Danach ist oft die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs obligatorisch. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zwischen 8 und 10 Monate.

Pflegeeltern werden während einer Platzierung von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet. Bei speziellen Problemen kann man sich an dafür zuständige Einrichtungen wenden (Kinderfrühförderung, Therapieplätze usw.). Auch der regelmäßige Kontakt zu den leiblichen Eltern wird gefördert.
Im Allgemeinen verlaufen Platzierungen gut. Nur in wenigen Fällen muss die Pflege vorzeitig abgebrochen werden, heißt es von Seiten der Begleitdienststellen.

Änderungen im Gesetz

Nun wurde aber das Gesetz von 2008 über die sozialpädagogische Betreuung und die gerichtliche Unterbringung abgeändert. Die Grünen-Abgeordnete Viviane Loschetter wollte Einzelheiten über die Änderungen erhalten. Familienministerin Marie-Josée Jacobs erklärt, dass alle Akteure konsultiert worden seien, bevor Gesetzesänderungen vorgenommen wurden. Auch die Pflegefamilien seien auf dem Laufenden gehalten worden.

Die Hauptneuerung besteht darin, dass seit dem 1. Juli das „Office national de l’enfance“ (ONE) den Großteil der Finanzierung der Betreuung übernimmt. Die Pflegefamilien erhalten einen Festbetrag. Die Tarife ändern sich nicht. Bis jetzt wurden Pflegeeltern von einer der vier Betreuungsdienststellen (Rotes Kreuz, SEFIA, „Fir ons Kanner“, SPLAFA) bezahlt. Das Gesetz mache in diesem Zusammenhang keinen Unterschied zwischen einer Platzierung in einer Pflegefamilie oder in einer spezialisierten Anstalt, so Marie-Josée Jacobs weiter.

Zustimmung und Anerkennung

Voraussetzung für den Erhalt einer finanziellen Hilfe ist jedoch die Zustimmung des Ministers sowie die Anerkennung als Leistungsbringer durch das ONE. Im Gesetz wurden des Weiteren die Rollen der professionellen Begleit- und Betreuungsstrukturen festgelegt. Bestehen bleibt die obligatorische Zusammenarbeit mit den betreuenden Dienststellen. Das ONE kontrolliert, ob das Kind sich in guter Obhut befindet und berät die Pflegeeltern. Alle Informationen über die Betreuung in den Pflegefamilien sind vertraulich und werden vom ONE verwaltet.
Die Zeit, welche die Pflegeeltern in die Betreuung der Pflegekinder investieren, können von den Betreuungsdienststellen bei den Rentenkassen gemeldet werden. Auch das System der Steuervergünstigungen und der Entschädigungen wird nicht angerührt, so die Ministerin.

2010 zählte man in Luxemburg 318 Pflegefamilien, die sich um 580 Kinder und Jugendliche gekümmert haben.