Tödlicher Unfall, falsche Anträge und Fassadenfarbe

Tödlicher Unfall, falsche Anträge und Fassadenfarbe
(dpa/Symbolfoto)

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Am Donnerstagmorgen wurden drei Urteile am Diekircher Bezirksgericht gesprochen. In diesen Fällen ging es um Dokumentenfälschung, um unerlaubten Fassadenanstrich sowie um einen Verkehrsunfall mit Todesfolge.

Am 20. September 2015, kurz nach 7 Uhr, ereignete sich in der Nähe von Koetschette (Link) ein schwerer Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Einer der Fahrer erlag wenig später seinen schweren Verletzungen. Der vermeintlich schuldige Fahrer stand unter Alkoholeinfluss. Er konnte sich, was den Verlauf des Unfalls anbelangt, an fast nichts mehr erinnern. Stéphane B. hatte nach eigenen Aussagen bis in den Morgen hinein gefeiert, nachdem er als Busfahrer bis spät abends gearbeitet hatte.

Vor Gericht hatte der Staatsanwalt eine neunmonatige Gefängnisstrafe mit eventuellem Strafaufschub, eine angemessene Geldstarfe sowie ein Fahrverbot von mehr als 36 Monate beantragt. Allein für berufliche Zwecke würde er einer Ausnahme des Fahrverbots zustimmen.

Stéphane B. erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro, muss zudem 240 Stunden unbezahlte Sozialarbeit leisten und erhielt ein Fahrverbot über 36 Monate, davon 24 Monate mit Strafaufschub. Das Fahrverbot gilt nicht für berufliche Zwecke.

Dokumentenfälschung

Im zweiten Fall ging es um einen Landwirt aus Boxhorn, der in den Jahren 2014 und 2015 Zuschüsse von staatlicher Seite für Parzellen beantragte, die ihm nicht alle gehörten. Es ging um Dokumentenfälschung und den Gebrauch dieser Dokumente.

Das Land, das Joé H. gepachtet hatte, war gleich in fünf Katasternummern aufgeteilt. Der Landwirt war der Meinung, er hätte alle fünf Teile gepachtet, was sich aber später als Trugschluss heraustellen sollte. Bei der Summe, die er so unrechtmässig erworben hatte, handelt es sich um rund 350 Euro! Dazu kam die Klage des Eigentümers der anderen Parzellen, der Bauer hätte sein Vieh auf dessen Land grasen lassen.

Der Staatsanwalt gab während des Prozesses zu verstehen, dass es ihm hier nicht nur um den erwähnten niedrigen Betrag gehe, sondern ums Prinzip. Das Gericht müsse ein Exempel statuieren.
Der Landwirt wurde am Donnerstag zu einer Geldstrafe über 1.500 Euro verurteilt. Ausserdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Rot sei nicht rot

Das dritte Urteil fiel in einer Angelegenheit, bei der sich ein Hausbesitzer und die Gemeindeverwaltung Tandel in die Haare gerieten. Der Einwohner hatte bei der Gemeinde einen Antrag für die Erneuerung seiner Hausfassade eingereicht. Er begann mit den Malerarbeiten noch bevor er die Genehmigung seitens der Gemeinde erhielt. Der Antrag wurde aber abgewiesen, da der ausgewählte Farbton nicht dem entsprach, was im Bautenreglement erwähnter Gemeinde aufgeführt wird.

Der Einwohner wurde aufgefordert, seine Fassade, die er mit Terracotta-Rot angestrichen hatte, mit einer erlaubten (roten) Farbe zu überstreichen. Dieser Aufforderung wollte der Hauseigentümer aber nicht nachkommen und es kam zum Prozess. In erster Instanz bekam der Einwohner Recht, doch die Gemeinde gab sich mit diesem Urteil nicht zufrieden und zog erneut vor Gericht.

Gemeinde-Klage nicht fundiert

Während des Prozesses hatte der Staatsanwalt bereits angekündigt, dass in diesem Fall eine “citation directe”, wie sie hier vorliege, für ihn nicht annehmbar sei. Man habe bereits in erster Instanz gesagt, dass man den Fall klassieren möchte. Der Verteidiger des Hausbesitzers hatte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz gefordert.

Am Donnerstagmorgen entschied das Gericht folgendermaßen: Das Urteil aus erster Instanz wird bestätigt. Die Klage der Gemeinde sei nicht fundiert. Sie wurde nun dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen und dem Hausbesitzer moralischen Schaden in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen.