/ Teure Wagen und wenig Kontrolle

(dpa)
Der Staat scheint es nicht so ganz genau mit geltenden Regeln zu nehmen. Zumindest nicht bei seinem Fuhrpark.
In einem Spezialbericht verweist die „Cour des comptes“ auf diverse Mängel und Unstimmigkeiten zwischen Praxis und gesetzlicher Theorie.
Der Rechnungshof hat zwischen dem 1. April und dem 16. November 2010 ein Inventar des staatlichen Fuhrparks (mit Ausnahme der „établissements publics“) erstellt. Dabei hat sich der Rechnungshof auf die Daten verschiedener Ministerien sowie der nationalen Kontrollstation gestützt.
Punkte wie Anschaffung, Nutzung und Verwaltung von staatlichen Fahrzeugen bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wurden dabei genauer unter die Lupe genommen.
Untersucht wurden zahlenmäßig größten Verwaltungen (Polizei: 771 Fahrzeuge, „Ponts et chaussées“: 289, Zoll: 95 sowie die Natur- und Forstverwaltung: 94). Um die repräsentative Relevanz der Probe zu gewährleisten, wurde die Analyse auf drei weitere Einheiten – die Garage der Regierung, das naturhistorische Museum sowie das Geschichts- und Kunstmuseum – ausgedehnt.
Keine klare Linie
Das Fazit der Untersuchung ist ernüchternd. Die Kontrollen des Rechnungshofs ergeben, dass in den meisten Fällen die Definition des Bedarfs an Fahrzeugen nur unzureichend ist. Die zur Erstehung eines Fahrzeugs angeführten Rechtfertigungen ließen in verschiedenen Fällen jede Sachdienlichkeit vermissen. Hinzu kommt, dass, wie der Rechnungshof in seinem rund 50-seitigen Bericht schreibt, die für die Anschaffung der Fahrzeuge vorgesehenen Budgets in verschiedenen Fällen (ohne Rechtfertigung) deutlich überschritten, und die Differenz durch Transferzahlungen ausgeglichen würden.
Außerdem seien manchmal statt der vorgesehenen Dienstwagen Direktionswagen angeschafft worden. Diese Vorgehensweise, konstatiert die „Cour des comptes“, respektiere die von der Finanzinspektion angenommenen und vom Gesetzgeber gutgeheißenen Budgetvorschläge nicht.
Weiter bemängelt der Rechnungshof, dass der staatliche Fuhrpark nur zu rund 83 Prozent ausgelastet sei.
Keiner überwacht Regeln
Kritik auch deshalb, weil zwar alle Behörden (mit Ausnahme der „garage du gouvernement“) über Regeln für den vorgeschriebenen Gebrauch verfügen, aber nicht über adäquate Kontrollen, um die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen.
Schlussfolgernd wirft der Rechnungshof die Frage auf, ob nicht eine zentral geleitetete Anschaffung von Fahrzeugen sprich durch ein Ministerium Sinn machen würde. Dies würde eine Evaluierung des Fuhrparks und der anfallenden Kosten einfacher und schneller machen. Außerdem ließen sich auf diesem Wege (durch Sammelbestellungen zum Beispiel) Kosten einsparen.
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