Dienstag2. Dezember 2025

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Tessy Scholtes rudert zurück

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Die neue CSV-Abgeordnete Tessy Scholtes reagiert auf ihre Kritiker. Sie werde ihre berufliche Ausbildung fortsetzen, sollte sie aus dem Parlament ausscheiden.

Jeder junge Uni-Absolvent, der Sekundarschullehrer werden will, muss ein dreijähriges Praktikum absolvieren, das sogenannte „stage pédagogique“. Schafft er diese Zusatzausbildung, wird er in den Beamtenstatus gehoben. Tessy Scholtes, seit Dienstag neue CSV-Abgeordnete, braucht dieses Praktikum nicht zuende zu führen. Sie kann gleich als Sportlehrerin arbeiten, sollte sie nicht mehr wiedergewählt werden. Damit wurde der jungen Abgeordneten eine Spezialbehandlung zugestanden, die von den Lehrergewerkschaften kritisiert wird.

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In einem Gespräch mit unseren Kollegen vom „L’essentiel“ sagte Tessy Scholtes am Freitag, sie werde ihre ausstehende Berufsausbildung nachholen, sollte sie aus dem Parlament ausscheiden. „Ich will nichts geschenkt bekommen. Ich war immer ein fairer Sportler und werde das auch bleiben“, sagte Tessy Scholtes. In den nächsten Tagen wolle sie mit den Verantwortlichen klären, auf welche Weise dies geschehen könne.

„Vom Staat bezahlt“

CSV-Fraktionschef Lucien Thiel hatte die Entscheidung am Donnerstag auf RTL damit erklärt, dass niemand ein Abgeordnetenmandat annehmen könne, der vom Staat bezahlt wird. Auch im „stage pédagogique“ hätte Scholtes, obwohl noch nicht Beamtin, ein staatliches Gehalt bezogen. Beamten können nicht gleichzeitig Deputierte sein. Wird ein Staatsdiener ins Parlament gewählt, muss er eine entlohnte Zwangspause, die dann zuende geht, wenn er aus dem Parlament ausscheidet.

Dass Scholtes von der Pflicht entbunden wurde, die Stage-Zeit zu absolvieren, erklärte Thiel damit, man habe der Betroffenen doch nicht zumuten können, die Stage-Zeit nachzuholen, sollte sie einmal das Abgeordnetenhaus verlassen. Alle Fraktionen im Parlament hätten dieser Vorgehensweise zugestimmt, könne doch jede Partei in eine derartige Lage geraten.

„Nur die Regierung hat entschieden“

Das stimmt so nicht, heißt es seitens der DP und „déi gréng“. In einer gemeinsamen Stellungnahme beider Parteien betont François Bausch, Fraktionschef von „déi gréng“, diese Entscheidung sei allein Sache der Regierung. „Wir wurden zu keinem Zeitpunkt in diese Entscheidung eingebunden“. Und Xavier Bettel, DP-Fraktionspräsident fügt hinzu: „Die Aussagen von Herrn Thiel entsprechen nicht der Wahrheit“.

Nicht einverstanden ist auch die ADR. Sie spricht von Privilegien, die der CSV-Abgeordneten zugestanden wurden. Dieses Vorgehen untergrabe das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und schaden dem Vertrauen in die Politik. Die Partei spricht von einer Günstlingswirtschaft („Fiffiswirtschaft“).

„Aushebelung des Gesetzes“

„Was im Fall Scholtes gerade passiert, ist eine Aushebelung des Gesetzes“, sagt Patrick Arendt, Präsident vom SEW (Syndikat Erzéiung a Wëssenschaft) gegenüber Tageblatt. lu. Der „stage pédagogique“ heiße so, weil er den zukünftigen Lehrern neben pädagogischen Grundlagen, auch die notwendigen praktischen Fähigkeiten im Umgang mit den Schülern, mit der Struktur des Berufsalltags vermittle, so Arendt.

„Außerdem ist diese Zeit, die drei Jahren, kein Zuckerschlecken. Die Lehrer-Anwärter müssen verschiedene Arbeiten verfassen, sie opfern ihre gesamte Freizeit für die Vorbereitung des Unterrichts, für Weiterbildungen, die sie absolvieren müssen“, gibt der Präsident zu bedenken. Doch, es gibt eine zusätzliche Komponente, die die Lehrervertreter und die angehenden „Stagiaires“ im Land wurmt. Patrick Arendt spricht Klartext: „Wie soll man später mit einem Menschen im Berufsalltag zusammenarbeiten, wenn dieser nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügt?“

Beamtenminister will reformieren

Beamtenminister François Biltgen (CSV) fordert nun eine Abänderung der Gesetzgebung. Seiner Ansicht nach sollte die Inkompatibiltätsregelung Abgeordnetenmandat-Beamte überprüft werden. Sie sollte nicht für alle Staatsdiener gelten. So müssten Schullehrer ihren Beruf weiter ausüben dürfen, sollten sie ins Parlament gewählt werden, sagte er in einem Gespräch auf Radio 100,7.

Artikel 129 des Wahlgesetzes erlaube keine Ausnahmen, betonte François Biltgen Tageblatt.lu gegenüber. Demnach könne ein Abgeordneter sein „Stage“ nicht fortsetzen. Tessy Scholtes habe von Anfang den Wunsch geäußert, den Stage zuende führen zu können. Das sei jedoch bei strikter Auslegung des Gesetzes nicht möglich, so der Jurist Biltgen.
Man es habe hier demnach nicht mit einer Affäre Scholtes zu tun sondern mit einem Problem Artikel 129. Der müsse grundlegend geändert werden.