Suche nach Motiv geht weiter

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(AFP/Interior Minister)

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Es gab keinerlei Gewalttaten, die auf ein Verbrechen hindeuten, so der Staatsanwalt im Fall des am Samstag in Rennes entführten Rifki. Die Suche nach den Beweggründen für die Tat geht am Dienstag weiter.

Am Dienstag kommt der mutmaßliche Entführer des vierjährigen Rifki aus Rennes vor dem Untersuchungsrichter. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der mutmaßlichen Täter zu keinem Zeitpunkt „Gewalt jeglicher Art ausgeübt, die auf ein Verbrechen schließen lässt“.

Der vierjährige Rifki war am Samstagnachmittag vor dem Rathausplatz im nordfranzösischen Rennes entführt worden. Am Sonntagnachmittag wurde der Junge in einem TGV in Libourne wieder gefunden (Link). Zuvor hatten die Behörden die sogenannte „Alerte Enlèvement“ herausgegeben. Dabei wird die Information über die entführte Person über Radio, Fernsehen, Anzeigetafeln an Autobahnen verbreitet.

Nur wenige Stunden nachdem die Behörden die Meldung über Rifkis Entführung (Link) veröffentlichen, meldet sich ein Zugpassagier und liefert den Ermittlern den entscheidenden Tipp. Rifki sitzt mit einem Mann im TGV von Paris nach Bordeaux.

„Wir waren vorbereitet“

Ein Bahnmitarbeiter berichtet: „Wir waren vorbereitet, um einzugreifen, als der Zug in Libourne ankam.“ Dann geht alles sehr schnell: Als der TGV in den Bahnhof einfährt, bleiben alle Türen geschlossen, so dass niemand aussteigen kann.

„Der mutmaßliche Entführer wird im Wagen 18 um 14.26 Uhr gestellt. Bei ihm war auch ein Kind“, so der SNCF-Mitarbeiter. „Das Wichtigste für uns ist, dass die Sache gut ausgegangen ist.“ Denn die Operation war heikel: es war nicht ganz sicher, dass der Kleine und sein Entführer im Zug sitzen. Außerdem waren viele Passagiere im TGV, erklärt der Bürgermeister von Libourne, Philippe Buisson gegenüber AFP.

Im Zusammenhang mit der Entführung des Jungen suchten die Ermittler nach einem etwa 25 Jahre alten Mann namens „Ahmed“. „Wenn Sie das Kind oder ‚Ahmed‘ antreffen, greifen Sie nicht selbst ein“, warnte die Polizei. Zeugen sollten eine dafür bestimmte Nummer wählen oder eine E-Mail mit Hinweisen an eine spezielle Adresse schicken, rieten die Behörden.

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