/ Straßburg verurteilt Russland wegen Kasparow-Festnahme
Kasparow wollte am 18. Mai 2007 gemeinsam mit anderen Kreml-Kritikern in die Stadt Samara im Südwesten Russlands fliegen, um dort an einer Kundgebung teilzunehmen. Beim Einchecken am Moskauer Flughafen wurden jedoch Kasparows Pass und sein Ticket beschlagnahmt. Er selbst wurde auf eine Polizeiwache gebracht. Dort befragten Beamte den berühmten Schachspieler fünf Stunden lang zur Echtheit seines Flugtickets, so dass er seinen Flug verpasste und nicht an der Kundgebung teilnehmen konnte; diese war anlässlich eines EU-Russland-Gipfels organisiert worden.
Die Behörden hatten behauptet, wegen Fälschung von Flugtickets gegen ihn zu ermitteln. Die Straßburger Richter konnten aber nicht einmal einen begründeten Verdacht für eine solche Straftat erkennen. Kasparow sei fünf Stunden lang seiner Freiheit beraubt worden, erklärte der Gerichtshof in Straßburg. Diese Maßnahme sei nicht gerechtfertigt gewesen, sie habe keinerlei „legitimes Ziel“ verfolgt. Moskau habe damit gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit verstoßen.
Drei Monate Einspruchsfrist
Gegen das Urteil kann Russland binnen drei Monaten Berufung einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun. Kasparow gehört zu den Mitbegründern der oppositionellen Bewegung „Das andere Russland und Solidarität“. Der Ex-Schachweltmeister lebt mittlerweile im Ausland. Er befürchtet, wie andere Putin-Gegner eingesperrt zu werden.
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— Garry Kasparov (@Kasparov63) 11. Oktober 2016
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