Straffähig oder nicht?

Straffähig oder nicht?
(EDITPRESS/Jean-Claude Ernst)

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Seit Dienstag muss sich vor der Kriminalkammer eine 36-jährige Frau wegen Mordes an ihrem Vater verantworten. Sie riskiert 30 Jahre Freiheitsentzug.

In der Nacht zum 27. Januar 2015 soll es zu dem Mord gekommen sein (Link). Der zuständige Ermittler erklärte gestern, dass sich die Frau am 27. Januar des vergangenen Jahres gegen 2.30 Uhr im Kreisverkehr Gluck anlässlich einer groß angelegten Polizeikontrolle gestellt hatte. Sie gab bei den Polizeibeamten an, dass sie ihren 81-jährigen Vater umgebracht habe. Die Kleider der Frau waren voller Blut. Zudem erklärte sie den Polizisten, dass sie den Mann mit einem Messer erstochen hatte. In einer Handtasche wurde dann auch das besagte Messer gefunden.

„Es war nicht einfach, die Frau beim Verhör in ein Gespräch zu verwickeln. Bis in die Morgenstunden hat die Vernehmung gedauert. Die Frau hat uns gegenüber angegeben, dass sie sich für die Tat schämen würde. Sie wirkte auf uns recht verwirrt und durcheinander. Außerdem hat sie damals die Blutanalyse verweigert und handelte teilweise aggressiv“, so der Ermittler.

Asperger-Syndrom

Fest steht, dass die Angeklagte unter paranoider Schizophrenie und dem Asperger-Syndrom leidet, einer Form von Autismus. Die Beschuldigte sitzt dann auch in der geschlossenen Station des „Centre hospitalier neuro-psychiatrique“ in Ettelbrück.

Danach trat die Mutter der Beschuldigten in den Zeugenstand. Sie war zum Tatzeitpunkt in Paris, wo sie einige Arbeiten in ihrer Wohnung erledigen wolle. Die Zeugin betonte, dass sie sich bei der Fahrt nach Paris große Sorgen gemacht habe. Sie erklärte, ihre Tochter sei nach dem Absetzen einiger Medikamente, die sie nimmt, anders gewesen. „Zwei Nächte vor der Tatnacht haben mein Mann und ich bemerkt, dass unsere Tochter nicht normal handelte. Sie kam zu uns und hyperventilierte. Wir waren damals der Meinung, dass sie unter Panikattacken leiden würde“, betonte die Mutter.

Mandantin ist krank

Der Verteidiger ging in seinem Plädoyer auf die schlimme Krankheit seiner Mandantin ein. Er erklärte, dass das Gefängnis nicht der richtige Ort für seine Klientin sei.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Strafantrag, dass diese Tat die schlimmste Tat ist, die das Strafgesetzbuch vorsieht.

„Die Angeklagte hat nicht nur einmal zugestochen, sondern ihren eigenen Vater gleich mit vier Stichen brutal im Bett erstochen. Dies beweist, dass sie dem Mann schaden wollte. Man muss aber in Betracht ziehen, dass die Angeklagte unter paranoider Schizophrenie leidet und das Asperger-Syndrom bei ihr festgestellt wurde. Es stellt sich also die Frage der Straffähigkeit“, so die Staatsanwältin.

Gefordert wurde eine Freiheitsstrafe von 30 Jahren. Wenn die Richter der Meinung sind, dass die Straffähigkeit wegfällt, bedeutet dies 30 Jahre Freiheitsentzug in einer geschlossenen Psychiatrie; wenn nicht, dann 30 Jahre Gefängnis. Das Urteil ergeht am 26. Mai.