Strafe auf ein Jahr ausgesetzt

Strafe auf ein Jahr ausgesetzt
(Tageblatt-Archiv)

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Am Donnerstagmorgen wurde vor dem Gericht in Diekirch das Urteil gegen den Arzt Jean Colombera gesprochen. Die Strafe wurde ausgesetzt. In Luxemburg bleibt die Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken weiterhin verboten.

Vor dem Zuchtpolizeigericht am Tribunal Diekirch wurde die Strafe aufgrund eines Urteil gegen Jean Colombera auf ein Jahr ausgesetzt. Das Gericht befand Colombera in fünf von sechs Punkten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz schuldig. Die Strafe wurde quasi auf Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte darf sich während dieser Zeit keines weiteren Vergehens schuldig machen. Die Verurteilung wird dennoch in das Strafregister eingetragen. Dem Allgemeinmediziner und Abgeordneten Jean Colombera mußte sich gegen den Vorwurf wehren, seinen Patienten Cannabis verschrieben zu haben, das sich dann im Ausland besorgten.

Dabei habe Colombera gegen das Gesetz vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von medikamentösen Substanzen und das Gesetz vom 11. April 1983 über die Vermarktung und die Öffentlichkeitsarbeit beim Vertrieb von Medikamenten verstoßen.
Beide Gesetze, die laut Verteidiger, Me Gaston Vogel, speziell in diesem Fall einen mehr als anachronistischen Charakter aufweisen, da hier einzig das Prinzip „salus aegrorum suprema lex“, die Gesundheit der Patienten als oberstes Gesetz gelten müsste.

In Luxemburg weiterhin verboten

Jean Colombera bekam von Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo auf eine schriftliche parlamentarische Anfrage eine deutliche Antwort: Medikamente auf Cannabisbasis aus den Niederlanden sind in Luxemburg erlaubt, wenn sie die behördliche Genehmigungsprozeduren durchlaufen haben. Weiterhin untersagt bleibt jedoch die Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Colombera tritt seit Jahren für die Verabreichung von Cannabiserzeugnissen als schmerztherapierende Mittel ein und verschrieb auch solche, die aus Holland eingeführt wurden, an mehrere seiner Patienten. In den Niederlanden sind diese Cannabis-Produkte seit längerer Zeit legalisiert. Sie werden von der Firma Bedrocan hergestellt und unterliegen der Kontrolle des „Bureau vor medicale cannabis“. Darunter auch „Bediol“, das allerdings nicht den Auflagen der EU entspricht und deshalb, so Minister Di Bartolomeo, nicht zugelassen ist.

Ganz im Gegenteil zu den cannabinoiden Antischmerzmitteln „Sativex“ und „Marinol“, die in unserem Land verschrieben werden dürfen. Diese wurden als Medikamente anerkannt.