Sterbehilfe soll vorerst gestoppt werden

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Im Streit um passive Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten Franzosen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefordert, den 38-Jährigen vorerst am Leben zu halten.

Der Anwalt der Eltern des Mannes teilte die Entscheidung der Europäischen Richter am späten Dienstagabend der Nachrichtenagentur AFP mit. Der Gerichtshof traf seine Entscheidung wenige Stunden nach einem Urteil von Frankreichs Oberstem Verwaltungsgericht. Der Staatsrat hatte passive Sterbehilfe für Vincent Lambert zugelassen. Das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte bei ihm war unter anderem von seiner Frau und seinen Ärzten gefordert worden.

„Angesichts der Entscheidung des Staatsrats“ habe das in Straßburg ansässige Menschenrechtsgericht entschieden, die französische Regierung aufzufordern, „die Umsetzung dieses Urteils für die Zeit des Prozesses vor dem Menschenrechtsgericht auszusetzen“, erklärte der Anwalt der Eltern. Diese hatten bereits am Montag die Straßburger Richter angerufen, weil sie offenbar eine Niederlage vor dem Staatsrat befürchteten. Lambert ist seit einem Verkehrsunfall vor sechs Jahren querschnittsgelähmt, laut seinen Ärzten sind nur noch geringfügige Bewusstseinsanzeichen vorhanden.

Nachdem der Kranke mehrfach Widerstand gegen seine weitere Pflege hatte erkennen lassen, beschloss die Uni-Klinik in Reims bereits im vergangenen Jahr zusammen mit der Frau und weiteren Angehörigen, passive Sterbehilfe zu leisten. Dem stimmte der Staatsrat in Paris am Dienstag zu und er erlaubte, dass die künstliche Ernährung des Mannes beendet wird. Am Abend dann äußerten sich die Straßburger Richter, der Streit um das Schicksal von Lambert geht also weiter.

Der Fall des 38-Jährigen bewegt Frankreich seit Monaten. Wie in den meisten europäischen Staaten ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe verboten, aber auch die Beihilfe zur Selbsttötung. In einem Gesetz aus dem Jahr 2005 ist aber das Recht verankert, unheilbar Kranke an deren Lebensende „sterben zu lassen“, damit diese nicht mehr leiden müssen.