Steuerrazzien auch am Mittwoch

Steuerrazzien auch am Mittwoch
(AP)

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Deutsche Fahnder suchen auch am Mittwoch weiter nach Beweisen für fragwürdige Geldgeschäfte in Luxemburg. Es geht um Steuerhinterziehung.

Die Durchsuchungen wegen fragwürdiger Geldgeschäfte in Luxemburg sind am Mittwoch in Deutschland fortgesetzt worden. Die Fahnder hätten umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt, sagte eine Sprecherin der federführenden Kölner Staatsanwaltschaft. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die Auswertung dauere noch an, die bundesweiten Durchsuchungen könnten sich noch über mehrere Tage hinziehen. Im Fokus stand die Commerzbank. Die Ermittlungen richten sich zunächst gegen Bankkunden. Details wollte die Staatsanwaltschaft wegen des Steuergeheimnisses nicht nennen.

„Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR hatten zuvor berichtet, dass Fahnder am Dienstag unter anderem die Commerzbank-Zentrale in Frankfurt durchsucht hätten. Es gehe um fragwürdige „Offshore“-Geschäfte: Luxemburger Banken, Vermögensverwalter und Anwälte sollen mehreren tausend Klienten aus aller Welt geholfen haben, Vermögen in Briefkastenfirmen in Übersee vor dem Fiskus zu verstecken. Ein Commerzbank-Sprecher sagte, das Unternehmen unterstütze die Behörden in vollem Umfang bei der Aufklärung. Das Ermittlungsverfahren beziehe sich auf Altfälle, die zehn Jahre und länger zurücklägen.

Datensatz

„Die Ermittlungen richten sich gegen in Deutschland Steuerpflichtige, die zum Zwecke der systematischen Hinterziehung von Ertragssteuern sogenannte Offshore-Gesellschaften erworben haben, um ihre bei Luxemburgischen Banken erzielten Kapitalerträge zu verschleiern“, erklärte die Staatsanwaltschaft Köln. Grundlage der Ermittlungen ist nach einem Zeitungsbericht ein Datensatz mit den Namen hunderter mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher, den die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden für fast eine Million Euro gekauft hatten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Luxemburg bestätigte am Mittwoch, dass sie ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Köln in dieser Sache im Dezember abgelehnt hatte. Ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung reiche nicht, um Rechtshilfe zu gewähren. Diese sei nur möglich, wenn wegen Steuerbetrugs ermittelt werde. Steuerbetrug liegt laut Luxemburger Justiz etwa dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger „systematisch betrügerische Machenschaften vornimmt“.