Nächste Woche dürfte es offiziell werden: Stéphanie de Lannoy, zukünftige Ehefrau von Erbgroßherzog Guillaume, wird Luxemburgerin werden. Dann dürfte das Parlament die Gesetzesvorlage gutheißen, die die Regierung auf Wunsch des großherzoglichen Hofs deponiert hat. Der Rechtsausschuss des Parlaments sprach sich am Mittwoch für den Gesetzesentwurf aus.
Aufgeworfen wurde im Parlamentsausschuss lediglich die Frage nach der Opportunität dieses Schritts. Tatsächlich sei es nicht zwingend notwendig gewesen, Stéphanie de Lannoy noch vor der Vermählung die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, so Alex Bodry (LSAP) Tageblatt.lu. Auf Wunsch von LSAP, DP und „déi gréng“ werde diese Frage auch im Bericht zum Gesetzentwurf festgehalten.
Der Wunsch nach Naturalisation der belgischen Gräfin war dem Premierminister vom großherzoglichen Hof zugetragen worden. Der Regierungschef beauftragte den Justizminister das entsprechende Projekt vorzulegen.
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