/ Staatsrat stimmt seiner Reformierung zu
Vor 19 Jahren fand die letzte und tiefgreifende Reform des Staatsrates seit seiner Gründung statt. Nun steht die nächste Reform der Hohen Körperschaft bevor. Der Staatsrat stimmte diesen Monat in einem Gutachten seiner eigenen Reform ohne formellen Einspruch allerdings mit einigen Kritikpunkten zu. Der CSV-Abgeordnete Paul-Henri Meyers und die Regierung hatten im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Gesetzesvorlage beziehungsweise einen Gesetzentwurf eingereicht.
Der Staatsrat stimmt seiner eigenen Reform in seinem Gutachten ohne formellen Einspruch zu. Ende Juli hatte die Regierung im Ministerrat eine Reform des Rats besprochen. Die wichtigste vorgeschlagene Neuerung betrifft die Nominierung der Kandidaten für den Staatsrat.
„Unabhängigkeit darf nicht leiden“
Parteien, die während mindestens zwei Legislaturperioden im Parlament vertreten sind, mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen haben oder über drei Sitze verfügen, sollen ihren Kandidaten für den Staatsrat vorschlagen können, der dann vom Plenum gewählt werden soll. Durch eine solche Reform würde beispielsweise die ADR die Möglichkeit erhalten, einen eigenen Kandidaten zu nominieren.
Der Staatsrat stellt hierzu fest, dass die Nominierungen der Kandidaten für einen Posten durch diesen Reformpunkt „ihren politischen Charakter vertiefen“. Die Hohe Körperschaft betont vor diesem Hintergrund ihre Hoffnung, „dass die Unabhängigkeit der Mitglieder des Staatsrates nicht unter der Politisierung ihrer Nominierung leidet“. Der Staatsrat begrüßt in seinem Gutachten letztlich, dass die Gesetzesvorlage und der Gesetzentwurf die Unabhängigkeit und die Rolle des Staatsrates nicht in Frage stellen.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in der Donnerstagsausgabe (31.12.’15) des Tageblatt
- Petinger Gemeinderat lehnt Motion bezüglich Polizistenrückkehr ab - 28. März 2024.
- 24-Stunden-Staffellauf gegen den Krebs - 25. März 2024.
- So verfolgten die Fans der „Roten Löwen“ das Spiel - 21. März 2024.