Staatsanwalt fordert geringere Strafen

Staatsanwalt fordert geringere Strafen
(Tageblatt-Archiv/Hervé Montaigu)

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Die Staatsanwaltschaft geht unter ihre Forderungen aus der ersten Instanz. Demnach fordert sie für Deltour nun sechs Monate auf Bewährung, für Halet nur noch eine Geldstrafe.

Im sog. Lux-Leaks-Prozess war am Montag u.a. die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer an der Reihe.
Die Staatsanwaltschaft geht im Berufungsprozess in den beiden Whistleblower-Fällen dabei unter ihre Forderungen aus der ersten Instanz.

Für Antoine Deltour fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Im ersten Prozess im Juni wurden für Deltour noch zwölf Monate Freiheitsstrafe verhängt, ebenfalls auf Bewährung.

Bei Raphael Halet verzichtet der Staatsanwalt in seiner Forderung ganz auf eine Freiheitsstrafe. In diesem Fall soll nur noch die Geldstrafe beibehalten werden. Halet war in erster Instanz zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung plus Geldstrafe verurteilt worden.

Was den Journalisten Edouard Perrin angeht, forderte sie die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Damals war der Journalist freigesprochen worden.

Gegen das Urteil hatten nicht nur Deltour und Perrin, sondern auch die Staatsanwaltschaft selbst Einspruch eingelegt. Um alle „Prozesse zusammenzuhalten“, so die Argumentation, hatte die Staatsanwaltschaft dann Einspruch gegen alle drei Urteile eingelegt.