/ Spritzhelikopter im Weinberg sorgt für Fragen

(dpa/Franziska Kraufmann)
Seit Ende 2014 darf im Weinbau an der Mosel kein Hubschrauber mehr für Spritzeinsätze starten. Außer sie haben eine Sondergenehmigung. Dabei müssen strenge Auflagen erfüllt werden. Um den 10. Mai kreiste in der Gemeinde Remich ein Hubschrauber über einem Weinberg. Das sorgte bei Anwohnern für Unruhe, da dies in direkter Nähe von Wohnhäusern passierte, heißt es am Freitag vom Mouvement Ecologique.
Die haben jetzt einen Fragenkatalog für Landwirtschaftsminister Fernand Etgen. Sie wollen unter anderem wissen, ob es überhaupt eine Sondergenehmigung für diesen Flug gab und welche konkreten Auflagen wurden zum Schutz der Anwohner festgelegt.
Sicherheitsabstand
Laut dem aktuellen Pestizidgesetz müssen solche Spritzhubschrauber einen 20 Meter-Sicherheitsabstand zu Wohn- und Wasserschutzgebieten einhalten. Im kommenden Jahr gilt dies auch für Naturschutzgebiete.
Der Mouvement Ecologique fordert in dem Zusammenhang, dass Luxemburg einen Aktionsplan „Pestizide“ vorlegt. Dies ist in einer EU-Direktive festgelegt, wurde aber mit den betroffenen Akteuren in dem Bereich noch nicht umgesetzt.
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