Bisher haben 169 behinderte Personen zwischen 30 und 64 Jahren sowie 54 behinderte Personen zwischen 65 und 92 Jahren Kindergeld beziehungsweise die Sonderzulage für behinderte Kinder erhalten. Mit der Reform der Familienzulagen ist dies jedoch nicht mehr möglich. Das Kindergeld und die Sonderzulage für behinderte Kinder werden nur noch maximal bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt.
Die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, betont allerdings im Rahmen ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser, dass betroffene Personen auf das „Einkommen für schwerbehinderte Personen” zurückgreifen können. Dieses richtet sich an eine Person, welche an einer schweren Behinderung leidet und keine Arbeit findet die ihren Bedürfnissen entspricht, oder aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Mit 1.348,18 Euro ist dieses Einkommen deutlich höher als das Kindergeld. Letztlich unterstreicht die DP-Politikerin, dass die Sonderzulage für behinderte Kinder auf 200 Euro pro Monat erhöht wurde.
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