/ Spanien und Italien stoppen EU-Patent nicht
Spanien und Italien sind mit einem Versuch gescheitert, die 25 anderen Staaten der Europäischen Union an der Schaffung eines EU-Patents zu hindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag in Luxemburg eine entsprechende Klage zurück.
Madrid und Rom hatten bestritten, dass die anderen 25 EU-Mitglieder im März 2011 eine „verstärkte Zusammenarbeit“ beschließen durften. Die große EU-Mehrheit hatte erstmals von dieser Möglichkeit des Ende 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrags Gebrauch gemacht. Die 25 Staaten hatten sich ohne Spanien und Italien darauf geeinigt, dass das EU-Patent nur in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch erteilt wird. Madrid und Rom argumentierten vergeblich, dies verstoße gegen den EU-Vertrag.
Ein Patent für ganz Europa
Nach jahrzehntelangen Diskussionen wird voraussichtlich ab 2014 Erfindungen in der EU einheitlich und vor allem kostengünstiger geschützt. Das Europaparlament stimmte am im Dezember 2012 mit großer Mehrheit für das EU-Patent, das in 25 der 27 Unionsländer gelten wird. Die Kosten für Patente werden so um bis zu 80 Prozent gesenkt. Es wird auch ein eigenes Patentgericht geschaffen.
Derzeit müssen Erfinder ihre Ideen in jedem EU-Land extra bestätigen lassen. Das kostet etwa 36 000 Euro für jedes Patent, wovon allein 23 000 Euro Übersetzungskosten sind. Unter dem neuen System könnten sich diese Kosten auf 6500 Euro verringern, im Vergleich zu 1850 Euro in den USA. Hauptsitz des Patentgerichts wird Paris sein, mit Nebenstellen in München und London. Das europäische Patentamt ist in München angesiedelt.
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