Spaghettimonster-Kirche vor Gericht

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Die Jünger des Spaghettimonsters dürfen am Ortseingang der Stadt Templin nicht mehr für ihre Nudelmesse werben.

Eine Klage des Vereins Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) gegen das Land Brandenburg zur Duldung entsprechender Hinweisschilder wurde am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen. Dennoch wertete Klägeranwalt Winfried Rath den Prozess als „enormen Erfolg“ und kündigte an, in Berufung zu gehen.

Die Klage sei abgewiesen worden, weil der Beklagte „eine etwaige Vereinbarung im Verlauf des Prozesses wirksam gekündigt“ habe, teilte Gerichtssprecherin Susanne Cramer mit. Der KdFSMD-Vorsitzende Rüdiger Weida hatte sich vor Gericht auf eine Vereinbarung mit dem Templiner Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) und dem Landesbetrieb Straßenwesen gestützt, die ihm das Aufstellen eigener Messehinweisschilder erlaubt haben soll.

Prozessbetrug

Diese könne das Land nicht einfach aufheben. Vor Gericht jedoch bestritt die Rechtsvertreterin des Landesbetriebs, Jacqueline Giemsa, die Existenz der Vereinbarung. Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters seien lediglich provisorische Schilder bis zur Klärung der Rechtslage gestattet worden. „Das grenzt an Prozessbetrug“, sagte Rath. Er prüfe deshalb eine Anzeige gegen Giemsa.

Weiter bezweifelte Rath, dass die Kündigung der Vereinbarung rechtmäßig sei: „Wenn das so wäre, dass man das jederzeit kündigen kann, dann würde das ja auch für die anderen Kirchen gelten.“ Denn was die von ihm vertreten Nudelgläubigen eigentlich wollen, ist eine Gleichbehandlung mit anderen Kirchen. Diesen ist es gestattet, an brandenburgischen Ortseingängen für ihre Messen zu werben.

Seriosität der Kirche

Weida sagte, seiner Kirche stehe als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht zu. Der als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingetragene Verein habe einen ernsthaften Hintergrund, sagte auch Rath. Es sei nicht Aufgabe des Staats über die Seriosität einer Kirche zu richten.

Zur Frage, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters vom Land wie andere Kirchen behandelt werden muss, äußerte sich das Gericht nicht und verwies auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Rath will es nicht dabei belassen: „Wir gehen in die nächste Instanz“, sagte er. Der Kirchenvorsitzende Weida freute sich über vermehrte Aufmerksamkeit und Spendeneingänge sowie neue Mitglieder.

„Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“

„Das Schlimmste“, was hätte passieren können, wäre, „wenn wir die Schilder angehängt hätten, und keiner hätte was gesagt“, sagte der Pensionär mit dem markanten Rauschebart. Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ hat ihre Wurzeln in den USA. Sie entstand im Jahr 2005 aus Protest gegen die gleichwertige Behandlung von Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre im Schulunterricht als konkurrierende wissenschaftliche Wahrheiten.

In Deutschland hat die Kirche mehrere tausend Anhänger und macht sich für Förderung und Anerkennung der Wissenschaften stark. Bei ihren Messen, die in Templin an jedem Freitagvormittag stattfinden, verzehren die sich selbst als Pastafaris bezeichnenden Anhänger gemeinsam Nudeln und Bier. Ihrer Glaubenslehre nach erwartet sie das Spaghettimonster im Himmel mit einem Biervulkan sowie einer Fabrik, die Stripper und Spripperinnen herstellt – je nach sexuellen Vorlieben.