Sorgen im Weinbau

Sorgen im Weinbau
(Tageblatt-Archiv)

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Seit Dezember gilt ein Gesetz, welches das Spritzen aus der Luft in den Weinbergen neu regelt. Es ist nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die dem zugrunde liegende EU-Direktive ist in der Diskussion bei den Winzern an der Mosel.

Einer der Winzer an der Mosel jedoch ist regelrecht erzürnt. So erzürnt, dass er als Präsident der Spritz- genossenschaft Wintringen seine Bedenken in einem Brief zusammengefasst hat. Mit seinen Sorgen um den luxemburgischen Weinbau steht er nicht alleine da.

Beim Thema „Spritzen“ ist der Seniorchef der Domaine Schumacher-Knepper in Wintringen schnell aufgebracht. „Die Helikopterspritzung ist für uns Winzer eine echte Arbeitserleichterung“, faucht Gast Schumacher. Das Gesetz sei schlichtweg „unsinnig“ und sowieso ein Gewächs der „Lobby“ in Brüssel und Straßburg. „Wenn sie einen Helikopter sehen, meinen sie, die Welt geht unter“, sagt Schumacher. Sein Familienbetrieb besteht seit 300 Jahren, mittlerweile haben seine Kinder übernommen. Aus seiner Perspektive klingen Aussagen wie diese verständlich. Als junger Winzer erlebt er mit, wie sich seine Kollegen in der „Protvigne“ zusammenschließen. Der Dachverband der Spritzgenossenschaften entlang der Mosel wird 1969 gegründet und organisiert seitdem neben dem Einkauf von Bedarfsmitteln für die Winzer auch die Spritzungen aus der Luft. Zu den Bedarfsmitteln zählen Dünger, Diesel für die Traktoren oder Draht zum Anlegen der Weinberge. Da die „Protvigne“ große Mengen einkaufen kann, werden bessere Preise erzielt. Ende der 60er Jahre finden auch erste Flurbereinigungen statt, Parzellen werden zusammengelegt, Wege dazwischen neu angelegt, die Berge selbst terrassiert, Mechanisierung kommt hinzu. Schumacher ist Präsident der Spritzgenossenschaft Wintringen, eine der 15 Mitgliedsgenossenschaften der „Protvigne“. „Wir spritzen keine Pestizide gegen Insekten, sondern Mittel gegen Pilze“, sagt er. Die Mittel dafür seien auch für die biologische Bewirtschaftung zugelassen. Außerdem würden während der Spritzperiode zwischen Mitte Mai und Ende Juli immer alle Anwohner rechtzeitig verständigt. „Da gab es noch nie Probleme“, sagt er.

Das neue Gesetz

Das ist die Vergangenheit. Die EU-Direktive aus dem Jahr 2009 verbietet das Helikopterspritzen auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten gänzlich. Ein großherzogliches Reglement vom Dezember 2014 regelt die Umsetzung für Luxemburg und die Ausnahmen. Als eine dieser Ausnahmen gilt eine Hanglage von mehr als 20 Prozent Neigung. Mit 773 Hektar von insgesamt 1.275 Hektar betrifft dies weit mehr als die Hälfe der luxemburgischen Weinberge. In einer Übergangsphase – sie gilt für 2015 – dürfen auch Weinberge mit einer Hangneigung von mehr als 10 Prozent noch aus der Luft behandelt werden.

Welche andere Sorgen die Winzer an der Mosel umtreiben, lesen Sie in der Print-Ausgabe des Tageblatt am Mittwoch und als E-Paper.