/ Snowden darf in Berlin vernommen werden

(Glenn Greenwald and Laura Poitra)
Die Opposition im Bundestag hat bei ihren Bemühungen, den US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden als Zeuge vor den NSA-Untersuchungsausschuss zuladen, einen Etappensieg verbucht. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, gab er einem Antrag der Abgeordneten von Grünen und Linken statt und verpflichtet den Ausschuss somit, ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Darin sollen die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland geschaffen und vor allem dem früheren NSA-Mitarbeiter Auslieferungsschutz zugesichert werden.
«Das Urteil ist eine Blamage für die große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren», erklärte der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz.
Der BGH betonte am Montag aber auch: «Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen
nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.»
Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, sorgt schon lange für Zündstoff. Im Dezember 2014 waren Grüne und Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert, um die Befragung Snowdens durchzusetzen. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen.
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