Sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung
(J-C Ernst)

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Wegen Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung wurde Cosimo Z. zu zehn Jahren Haft mit vier auf Bewährung verurteilt.

Der Wirt Cosimo Z. wurde in erster Instanz wegen wiederholter sexueller Belästigungen und wirtschaftlicher Ausnutzung seiner weiblichen Angestellten, von denen eine sein Lokal in Brand setzte, zu 16 Jahren Haft mit deren sechs auf Bewährung verurteilt.
Die junge Brandstifterin wurde zu zehn Jahren Haft mit deren sieben auf Bewährung und zu rund 263.000 Euro Schadensersatz verurteilt, während der Angeklagte, der sich in zweiter Instanz von Me Gaston Vogel vertreten ließ, seine Unschuld auf der ganzen Linie beteuerte.

Dies obwohl zwei junge Frauen unabhängig voneinander Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen ihn erstattet hatten. Das erste Mädchen hatte sich bei ihm als Kellnerin vorgestellt und wurde laut eigener Aussage gleich am ersten Tag vergewaltigt, als sie ihr Geld einforderte.

„Lustgetriebener Busengrapscher“

Me Vogel forderte die Annullierung des Prozesses und logischerweise auch den Freispruch für seinen noch nicht vorbestraften Mandanten, den er eher als einen lustgetriebenen Busengrapscher denn als einen dreisten Vergewaltiger darstellte. Außerdem gebe es keine Zeugen.

Simone Flammang, die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, widersetzte sich der Annullierung und stellte die Unteilbarkeit dieser Affäre nicht in Frage, allein schon weil zwei Klagen mit fast den gleichen Vorwürfen vorlägen. Sie sah es als erwiesen an, dass eine anale Penetration stattgefunden hatte, und forderte zehn Jahre Haft, davon zwei bis drei auf Bewährung, wegen Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Am Dienstag wurde Cosimo Z. zu zehn Jahren Haft mit vier auf Bewährung verurteilt.