„School leaks“-Affäre vor Gericht

„School leaks“-Affäre vor Gericht
(Tania Feller)

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Im März 2015 zirkulierten die Fragen vom Übergangstest in die Sekundarschule. Drei Lehrerinnen, die sie an die Eltern weitergegeben haben sollen, stehen nun vor Gericht.

Im März 2015 zirkulierten die Testfragen der nationalen Schulleistungstests des Lernzyklus 4.2 der Grundschule im Vorfeld der Examen unter verschiedenen Eltern. Vier Sekundarschullehrerinnen aus dem Echternacher Lyzeum wurden daraufhin suspendiert. Sie sollen die Fragen in Umlauf gebracht haben. Ab heute stehen drei Lehrerinnen vor dem Strafgericht.

Sicherheitsvorkehrungen

Nach der „School leaks“-Affäre hat Bildungsminister Claude Meisch die Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Aufbewahrung von Examensfragen verschärft.
Jede Grundschule muss nun eine Person aus dem „Comité d’école“ bestimmen, die nicht im „Cycle 4“ unterrichtet und welche die Testfragen per Post einige Tage vor dem Prüfungstag erhält. Diese Person muss das Material bis zum Tag der Examen unter Verschluss halten. Am Morgen der jeweiligen Tests werden die Fragen dann an alle Lehrer des „Cycle 4.2“ verteilt.

Am 15. März des vergangenen Jahres wurden dem Tageblatt sämtliche Fragen der Fächer Deutsch und Französisch des Lernzyklus 4.2 der Grundschule im Vorfeld der Examen exklusiv zugespielt. Diese Prüfungen waren durchaus bedeutend, da sie ein Teil der Orientierungsprozedur der Schüler von der Grundschule auf die Sekundarstufe waren.

Klage gegen die Lehrerinnen

Nachdem die sogenannte „School leaks“-
Affäre aufgeflogen war, mussten die Tests teilweise wiederholt werden. Das Bildungsministerium machte innerhalb weniger Tage vier verdächtige Personen aus. Es handelte sich um Sekundarschullehrerinnen aus dem Echternacher Lyzeum, welche umgehend suspendiert wurden, da sie die Examensfragen an verschiedene Eltern weitergegeben haben sollen.

Gegen alle vier Sekundarlehrerinnen ermittelte der „Conseil de discipline“. Allerdings wurden nur gegen drei Lehrerinnen Strafen ausgesprochen. Gegen eine Lehrerin wurde ein zeitweiliges Berufsverbot sowie ein Entzug des Lohnes während eines Monats ausgesprochen. Die Lehrerin hat die Strafe akzeptiert. Die beiden anderen Lehrerinnen haben eine Beschwerde eingereicht.

Gegen beide wurde ein zeitweiliges Berufsverbot sowie ein Entzug des Lohnes während eines beziehungsweise sechs Monaten ausgesprochen. Des Weiteren hat das Bildungsministerium gegen die drei Lehrerinnen sowie gegen den Ehemann einer Lehrerin Klage wegen „violation du secret professionnel“ und „recel d’information“ eingereicht. Am Montag ist der erste von zwei angesetzten Verhandlungstagen.