/ Schmit: "Schengen ist die Lösung"
Die EU-Innenminister debattierten am Donnerstagmorgen über die Reform des Schengenabkommens über Reisefreiheit. Vor allem Frankreich und Deutschland wünschen sich eine Verstärkung der Grenzkontrollen, was gegen das Wesen des Schengenabkommens über Reisefreiheit geht.
Man sei sich wohl bewusst, dass es Probleme gebe, nur könne die Lösung nicht darin bestehen, nationale Grenzen wieder hochzuziehen, so Nicolas Schmit am Donnerstag Tageblatt.lu gegenüber. Schengen sei nicht das Problem sondern die Lösung , betonte Schmit. Bei Krisen müsse zusammengearbeitet werden. Luxemburg spreche sich für eine Stärkung des Schengen-Prinzips aus und für eine Stärkung seiner Institutionen. In Notfällen müssten wohl Schutzmaßnahmen ergriffen werden, nur müsse gemeinsam gehandelt werden, in einem geordneten Rahmen, zusammen mit der EU-Kommission. Letztere plädiert dafür, dass Entscheidungen über zusätzliche Grenzsicherungen nur gemeinsam, auf EU-Ebene entschieden werden.
„Kein Wahlkampfthema“
Die Frage müsse außerhalb von Wahlkämpfen sachlich behandelt werden, so Schmit. Präsident Nicolas Sarkozy, der am 6. Mai erneut ins Amt gewählt werden möchte, plädiert seit Wochen für eine Verschärfung der Einreisebestimmungen. Notfalls werde Frankreich das Schengen-Abkommen zeitweilig außer Kraft setzen, drohte er.
Das Schengen-Abkommen soll reformiert werden. Eine Entscheidung dazu steht aber erst im Juni an. Dann wollen die Mitgliedstaaten ihre gemeinsame Position festlegen, um die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu beginnen. Denn die Reform bedarf der Zustimmung des EU-Ministerrates, in dem die Regierungen vertreten sind, und des Europaparlaments.
26 Länder
Das Schengener Abkommen hat 1985 die Schlagbäume zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern abgeschafft, heute gehören 26 Staaten dazu. An den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten werden Reisende nur stichprobenartig oder bei besonderen Ereignissen kontrolliert. Zum Schengen-Raum gehören neben 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Die Landgrenzen des Areals mit mehr als 400 Millionen Einwohnern sind über 7700 Kilometer lang, die Seegrenzen knapp 42 700 Kilometer.
Wie in der Praxis die Regeln umgesetzt werden, legt der Schengen-Grenzkodex fest. In diesem Text werden Voraussetzungen genannt, wann ein Staat vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen darf. Nach Artikel 23 kann ein Mitgliedsland „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum an seinen Grenzen wieder Personen kontrollieren. Die Maßnahmen dürfen höchstens 30 Tage dauern oder solange, wie die „schwerwiegende Bedrohung“ andauert.
Staaten entscheiden souverän
Der Staat entscheidet souverän und ist nach Artikel 24 nur dazu verpflichtet, die anderen Länder und die EU-Kommission zu informieren und die Gründe zu erläutern. In der Praxis wird diese Klausel bei politischen Gipfeltreffen oder Fußballspielen benutzt, um zum Beispiel ausländische Hooligans die Einreise zu verweigern.
Seit der Flüchtlingswelle aus Nordafrika im vergangenen Jahr debattiert die EU über eine Reform der Schengen-Regeln. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wonach Staaten nicht mehr im Alleingang vorübergehende Grenzkontrollen einführen dürfen – die Entscheidung soll „europäisiert“ werden. Dieser Kompetenzverlust stößt bei vielen EU-Staaten auf heftigen Widerstand.
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