Schlichtungsamt äußert sich

Schlichtungsamt äußert sich
(Hmontaigu)

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Im Streit zwischen OGBL und LCGB im Rahmen der Cargolux-Kollektivvertragsverhandlungen bezog das Schlichtungsamt Position.

Im Streit zwischen den Gewerkschaften bei Cargolux reagierte nun das nationale Schlichtungsamt auf die LCGB-Deklaration der Nicht-Schlichtung bei dem Unternehmen.In zwei Punkten gab die Institution dem LCGB nicht Recht.

Das ONC (office national de conciliation) geht davon aus (entgegen der Meinung des LCGB), dass die Schlichtungsprozedur noch überhaupt nicht angelaufen ist, es also nicht zu einer „non-conciliation“ kommen konnte.

Neun gegen sechs

Weiter schreibt das Amt, dass der LCGB als nicht mehrheitliche Gewerkschaft in dem Unternehmen überhaupt kein Recht hat die „non-conciliation“ anzufragen.

OGBL und die abtrünnigen LCGB-Delegierten (auf einer „Confédération luxembourgeoise des syndicats chrétiens“-Liste gewählt) fordern in einem Schreiben den LCGB auf, den ausgehandelten Kollektivvertrag mit zu unterschreiben und sich so an „demokratische Spielregeln“ zu halten.

Der LCGB habe, so der zuständige Verhandlungssekretär des OGBL-Syndikats zivile Luftfahrt Hubert Hollerich, nun acht Tage um den Tarifvertrag zu unterzeichnen. Bei den Sozialwahlen bei Cargolux kamen OGBL und LCGB auf jeweils sechs Sitze in der Delegation. Die zweite LCGB-Liste, die mit dem französischen Namen des Syndikats antrat, hat drei Mandate errungen.

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