/ Sarkozy-Verfahren wird nicht ausgesetzt

Der französische Kassationsgerichtshof in Paris wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von sieben Beschuldigten zurück, unter ihnen Sarkozy. Deren Anwälte wollen, dass der Fall den zuständigen Untersuchungsrichtern im südfranzösischen Bordeaux entzogen wird. Bis zu einer für den 18. Juni erwarteten Entscheidung des Kassationsgerichtshofs in dieser Frage sollte demnach das Verfahren ruhen.
Drei Untersuchungsrichter in Bordeaux hatten am 21. März ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy eingeleitet. Sie verdächtigen den Ex-Präsidenten, der heute 90-jährigen L’Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegale Spenden aus der Tasche gezogen zu haben. Der Vorwurf lautet auf „Ausnutzung der Schwäche“ der seit Jahren an Demenz leidenden Bettencourt. In der Affäre laufen gegen 16 weitere Beschuldigte Ermittlungsverfahren.
Zweifel
Sieben der Beschuldigten zogen vor den Kassationsgerichtshof, den Obersten Gerichtshof Frankreichs, weil sie die Unabhängigkeit des Untersuchungsrichters Jean-Michel Gentil in Zweifel ziehen. Vergangene Woche hatte ein Bericht der Tageszeitung „Le Parisien“ für Wirbel gesorgt, wonach eine Gutachterin, die Bettencourt ihre Krankheit attestierte, Trauzeugin bei Gentils Hochzeit im Jahr 2007 war.
Mit dem Fortgang des Verfahrens wird sich am Donnerstag auch das Berufungsgericht von Bordeaux befassen. Die Anwälte der Beschuldigten wollen das Verfahren aus formellen Gründen anfechten.
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