Russland weist Kritik an Urteil zurück

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Das Urteil gegen den Putin-Gegner Nawalny löst internationale Kritik am russischen Rechtssystem aus. Moskau verbittet sich solche Einmischungen.

Russland hat die Kritik des Westens an der Verurteilung des Kremlkritikers Alexej Nawalny und seines Bruders Oleg entschieden zurückgewiesen. „Washington und Brüssel sollten es unterlassen, Druck auf das russische Justizsystem auszuüben und einen rein strafrechtlichen Fall zu politisieren“, teilte das Außenministerium am Mittwoch in Moskau mit. Die EU und die USA hatten den Schuldspruch gegen die Brüder wegen Unterschlagung als politisch motiviert missbilligt.

Der Oppositionspolitiker Nawalny war am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, sein Bruder muss für dreieinhalb Jahre in ein Straflager. Die Menschenrechtsorganisation Memorial nahm Oleg Nawalny in ihre Liste politsicher Gefangener in Russland auf. Kritiker bezeichneten ihn als „Geisel“ der Behörden, um Druck auf seinen populären Bruder auszuüben.

Unterschlagung in Millionenhöhe

Den beiden Brüdern wurde Unterschlagung in Millionenhöhe vorgeworfen. Über ein von Alexej Nawalny gegründetes Unternehmen seien Dienstleistungen u.a. für die Kosmetikfirma Yves-Rocher in Russland verrechnet worden, die nicht geleistet worden seien.

Alexej Nawalny gilt als einer der schärfsten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin. Bei einer nicht genehmigten Protestaktion seiner Anhänger im Zentrum von Moskau nach der Urteilsverkündung nahmen die Sicherheitskräfte mehr als 250 Demonstranten vorübergehend fest.

Auch der 38-jährige Nawalny wurde abgeführt. Er hatte trotz seines Hausarrests wegen einer anderen Verurteilung 2013 seine Wohnung verlassen, um sich der Demonstration seiner Anhänger anzuschließen. Die Polizei brachte Nawalny in seine Wohnung zurück.

An Nawalnys Lage änderte sich trotz des Verstoßes gegen den Hausarrest zunächst nichts. Ein Moskauer Gericht lehnte einen Haftantrag der Behörden ab. Eine Entscheidung über Nawlanys Status könne nur ein Berufungsgericht fällen, hieß es. Sein Anwalt legte Beschwerde gegen eine Fortsetzung des Hausarrests ein.