/ Russland hat Recht auf freie Wahl verletzt

(Jean-christophe Bott)
Es ging dabei um umstrittene Neuauszählungen bei der Parlamentswahl im Dezember 2011 sowie der zeitgleich durchgeführten Wahl zur Sankt Petersburger Versammlung. Fälschungsvorwürfe hatten damals zu Protesten von tausenden Regierungsgegnern geführt.
Die Straßburger Richter können den Verdacht von Manipulationen nur begrenzt prüfen, wie sie am Dienstag in ihrem Urteil klarstellten. Sie hielten den Vorwurf der Kläger aber für vertretbar, dass die Neuauszählung unfair abgelaufen sei. Das Ausmaß der Nachzählung, deren unklare Begründung sowie das Ergebnis, das deutlich zugunsten der Regierungspartei ausgefallen sei, sprächen stark dafür.
Neuauszählung „unfair abgelaufen“
Die Richter warfen Russland vor, die Vorwürfe anschließend nicht ernsthaft untersucht zu haben. Die Gerichte hätten sich damit begnügt, triviale Formalitäten zu prüfen und Beweise für ernsthafte Verfahrensverstöße ignoriert. (Beschwerde-Nr. 75947/11)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Moskau kann eine zweite Instanz beantragen. Außerdem gilt in Russland ein Gesetz, wonach das Verfassungsgericht Straßburger Urteile überprüfen kann, obwohl das Land als Mitglied des Europarats zu einer Umsetzung verpflichtet ist.
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