Russland hält Spitzenposition

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über die Einhaltung der Grundrechte, seine Urteile werden in ganz Europa beachtet. Dank einer Reform werden die Fälle jetzt schneller bearbeitet, die Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.

In Russland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im vergangenen Jahr mit 129 Urteilen die meisten Grundrechtsverletzungen festgestellt. Dies geht aus der Jahresstatistik hervor, die der EGMR am Donnerstag in Straßburg vorstellte. Auf Platz zwei rangiert die Türkei mit 124 Urteilen wegen Konflikten in Kurdengebieten. Gegen Moskau waren Ende 2013 mit 16 800 auch die meisten Beschwerden anhängig. Zumeist geht es um entführte und verschwundene Zivilisten in Tschetschenien. Deutschland gehört zu den Schlusslichtern: es gab lediglich sechs Urteile mit nur drei Verletzungen der Menschenrechtskonvention. Dabei ging es hauptsächlich um die Sicherungsverwahrung.

Der Luxemburger Gerichtshofspräsident Dean Spielmann bescheinigte der Regierung in Moskau «guten Willen», die Urteile des Gerichtshofes zu befolgen. Die russischen Behörden seien darum bemüht, die Haftbedingungen in Gefängnissen zu verbessern, sagte er. Als «beispielhaft» bezeichnete er die Umsetzung eines Urteils über die Freilassung einer Terroristin der baskischen Untergrundorganisation ETA. Die spanische Regierung habe die Inhaftierte am Tag nach der Urteilsverkündung freigelassen. «Schneller geht es nicht», sagte Spielmann.

Klageflut ein Zeichen des Erfolgs

Die Klageflut mit insgesamt 99 900 anhängigen Fällen Ende 2013 ist nach Ansicht von Spielmann ein gewaltiger Erfolg der beschleunigten Arbeit des Gerichtshofes. Die Beschwerden würden besser gefiltert, und ein einzelner Richter sei dafür zuständig, unzulässige Beschwerden zurückzuweisen. Seit dem ersten Januar gelten auch strengere Kriterien für Kläger: Ein Antrag, der nicht vollständig ist, wird direkt zurückgewiesen.

Über wichtige Urteile im laufenden Jahr wollte sich Spielmann nicht äußern. Folgenschwere Entscheidungen der Richter bringen immer politische Reaktionen. So wird mit Spannung auf ein Urteil zum Burka-Verbot (des Ganzkörperschleiers) in Frankreich gewartet, für das noch kein Termin feststeht.

In Luxemburg gingen 2013 insgesamt 38 Dossiers beim Gerichtshof ein. Zwei Urteile wurden gefällt, eines gegen den Staat und eines zugunsten des Staates. In 31 Fällen wurde der Antrag als unzulässig abgelehnt. Seit 1959 wurde Luxemburg wegen nur 32 Verletzungen gegen das Grundrecht verurteilt. In acht Fällen wurde kein Vergehen festgestellt und in drei Fällen kam es zu einer gütlichen Einigung.