Ritter Sport gewinnt im Schoko-Streit

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Schlappe für die deutsche Stiftung Warentest im Streit mit Ritter Sport: Die Prüfer dürfen nicht mehr behaupten, dass die Nuss-Schokolade des Herstellers ein künstlich hergestelltes Vanillearoma enthält.

Sieg für „Ritter Sport“ gegen die Stiftung Warentest: Im Rechtsstreit des Schokoladen-Herstellers Ritter mit Warentest entschied das Landgericht München I am Montag, dass eine einstweilige Verfügung weiter Bestand hat.

Stiftung Warentest darf nicht mehr behaupten, dass den „Ritter Sport“-Schokoladentafeln der Sorte Voll-Nuss ein chemisches Vanille-Aroma beigemmischt ist. (Foto: dpa)

Danach dürfen die Tester nicht mehr behaupten, dass den „Ritter Sport“-Schokoladentafeln der Sorte Voll-Nuss ein chemisches Vanille-Aroma beigemmischt ist. Die Stiftung Warentest war gegen die einstweilige Verfügung vorgegangen.

Die Stiftung Warentest hatte in einem Test behauptet, die Schokoladen-Marke verwende solche Aromen, und hatte ihr die Note „mangelhaft“ verpasst. Der Hersteller hat die Behauptung bisher stets zurückgewiesen und darauf bestanden, ausschließlich einen aus Pflanzen gewonnenen natürlichen Aromastoff zu benutzen.