Richter entscheiden im Burkini-Streit

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Eine muslimische Schülerin aus Hessen soll am Schwimmunterricht teilnehmen - und will das nicht. Sie klagt. Jetzt wird vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil erwartet.

Das Bundesverwaltungsgericht muss an diesem Mittwoch die Streitfrage entscheiden, ob muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am Schwimmunterricht zugemutet werden kann. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zum Konflikt zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag.

Eine muslimische Schülerin der Vigeliusschule in Freiburg sitzt im Westbad in Freiburg (Baden-Württemberg) in einem Ganzkörper-Badeanzug am Rande des Schwimmbeckens. (Foto: dpa)

Ausgangspunkt ist der Fall einer Schülerin marokkanischer Abstammung. Sie besucht ein Gymnasium in Frankfurt-Höchst. Vor zwei Jahren sollte die damals Elfjährige am Schwimmunterricht teilnehmen, der Jungen und Mädchen gemeinsam erteilt wird. Die Eltern des Mädchens beantragten eine Befreiung, weil die Teilnahme am sogenannten koedukativen Schwimmunterricht mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar sei. Die Schule lehnte die Befreiung ab.

Gescheitert

Mit ihrer Klage dagegen scheiterte die Schülerin sowohl vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt als auch vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der VGH ging davon aus, dass die Schülerin einen Burkini – einen Ganzkörperbadeanzug – tragen könne und so ihren Glaubensvorschriften Genüge tue. Einen Eingriff auf ihr Grundrecht der Religionsfreiheit müsse sie mit Blick auf das staatliche Erziehungsziel der Integration hinnehmen.

Jetzt will das Bundesverwaltungsgericht nach eigenen Angaben die Voraussetzungen klären, „unter denen ein Schüler aufgrund seines Grundrechts auf Glaubensfreiheit im Einzelfall eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung beanspruchen kann“.

Neben dem Burkini-Streit werden sich die obersten deutschen Verwaltungsrichter am Mittwoch noch mit einem zweiten, ähnlichen Fall befassen. Dabei geht es um einen Schüler aus Nordrhein-Westfalen, dessen Eltern den Zeugen Jehovas angehören. Sie hatten die Schule gebeten, dass ihr Sohn im Rahmen des Unterrichts nicht den Film „Krabat“ anschauen müsse. Die schwarze Magie in „Krabat“ sei mit ihrem Glauben nicht vereinbar. Die Schule hatte die Befreiung vom Kino-Besuch abgelehnt.