Residenzklausel wird gekürzt

Residenzklausel wird gekürzt

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Der Regierungsrat hieß am Mittwoch das Gesetzesvorhaben zur Abänderung des Nationalitätengesetzes gut. Sie soll die Einbürgerung von Ausländern erleichtern.

Vor allem die viel kritisierte Residenzklausel soll von sieben auf fünf Jahre gekürzt werden. Personen, die mit einem Luxemburger oder einer Luxemburgerin verheiratet sind, sollen die Staatsbürgerschaft schon nach drei Jahren beantragen können, vorausgesetzt, es wird noch ein Gesetz gegen Scheinheiraten verabschiedet. Wenn die Person ein Kind hat, das die luxemburgische Nationalität bereits besitzt, gilt für sie keine Residenzklausel.

Diese Maßnahme garantiere die Konformität mit der Europäischen Konvention zur Staatsbürgerschaft, schreibt die Regierung
Die Betroffenen müssen fortan nicht mehr ununterbrochen im Land gewohnt haben. Nach einem Aufenthalt im Ausland soll der Zähler nicht mehr auf null gesetzt werden.

Sprachkenntnisse sind wichtig

Die erwähnten Änderungen der Residenzklausel sollen allerdings nur für diejenigen gelten, die nachweisen können, dass sie die Luxemburger Sprache verstehen und sprechen können.
Personen, die vor dem 19. April 1939 in Luxemburg geboren wurden, erlangen die Eigenschaft „luxembourgeois d’origine“. Auch Menschen, die im Land geboren wurden und eine starke Verbindung mit Luxemburg oder aber einen luxemburgischen Verwandten haben, sollen die Nationalität durch eine einfache Willensbekundung erhalten. Personen, die zwar in Luxemburg geboren sind, aber nicht in eine der vorherigen Kategorien fallen, sollen auch von der dreijährigen Residenzklausel profitieren können.

Von der Residenzklausel entbunden werden sollen auch jene Einwanderer, die wenigstens 20 Jahre im Land wohnen.
Für andere jedoch wird die Einbürgerung erschwert. Personen, die zu einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurden, kann die Naturalisierung verweigert werden.

Sprachentest bleibt

Der Sprachentest bleibt als Kriterium für die Naturalisierung bestehen. Der zu erreichende Kompetenzsockel bleibt B1 für das passive Verstehen der Sprache und A2 für die aktive Nutzung. Allerdings sollen die Tests geändert werden. Das Gesetzesvorhaben sieht ein Kompensationssystem zwischen dem passiven Verständnistest und dem aktiven mündlichen Test vor. Bis dato waren Kandidaten für die Einbürgerung, die in Luxemburg geboren waren, von der Auflage befreit, einen Staatsbürgerkundenkurs zu besuchen. Diese Dispens soll nun abgeschafft werden.

Die Regierung will ebenfalls so weit wie möglich vermeiden, dass Menschen staatenlos werden. Die Fälle, in denen man die luxemburgischen Nationalität verlieren kann, sollen reduziert werden.