Regierung lässt nicht locker

Regierung lässt nicht locker

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Der Streit um die Studienbeihilfen für Pendler-Kinder ist noch nicht ausgestanden. Die EU-Kommission hat die Regierung angemahnt. Die aber lässt sich nicht beeindrucken.

Nicht nur Pendlerorganisationen haben vor Monaten bereits gegen das neue Gesetz über Studienbeihilfen bei den EU-Institutionen geklagt. Auch Luxemburgs Gewerkschaften wurden aktiv. Nun ließ die EU-Kommission den LCGB und den OGBL wissen, dass sie ein Einspruchsverfahren gegen Luxemburgs Regierung eingeleitet habe. Luxemburg soll seine Gesetzgebung abändern.

Der OGBL hatte bereits im August 2010 gegen das Gesetz geklagt. Beim LCGB hatte dessen Schwesterorganisation in Belgien, die CSC, eine Klage bei der EU-Kommission gegen Luxemburgs Regierung eingereicht. Die Gewerkschaft selbst hatte sich des Ablehnungsbescheids von 155 Studenten angenommen und Rekurs beim Verwaltungsgericht in Luxemburg eingereicht. Der OGBL hatte beim Hochschulministerium im Namen von 256 Studenten Rekurs eingelegt und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Auf 129 Rekursanträge kam ihrerseits die Bankengewerkschaft Aleba, wie sie am Freitagabend mitteilte.

Studenten müssen in Luxemburg angemeldet sein

Den Studenten war im Januar 2011 das Recht auf die Luxemburger Studienbörse aberkannt worden, weil ihre Eltern zwar in Luxemburg arbeiten, aber nicht in Luxemburg leben. Anrecht auf Beihilfe haben nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg angemeldet sind.

Die EU-Kommission hat Luxemburgs Regierung bereits am 6. April darüber informiert, dass ihrer Ansicht nach die Luxemburger Gesetzgebung gegen EU-Recht verstößt. Luxemburg müsste nun das umstrittene Gesetz abändern. Beharrt die Regierung jedoch auf ihrer Position, wird das Dossier wohl beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen, meint Vincent Jacquet, LCGB- Gewerkschftssekretär gegenüber Tageblatt.lu.

François Biltgen konnte nicht überzeugen

Hochschulminister François Biltgen Biltgen hatte noch am 28. Februar 2011 EU-Sozialkommissar László Andor in Brüssel getroffen. Die Argumente der Luxemburger Seite konnten den Kommissar demnach nicht überzeugen.

Regierung weicht nicht von ihrer Position ab

Die Regierung lässt sich jedoch nicht vom Schreiben aus Brüssel beeindrucken. Die Argumente, die man am 28. Februar vorgebracht haben, seien nach wie vor gültig. Man werde der EU-Kommission die Position nochmals darlegen, hieß es aus dem Justizministerium. Luxemburg hat zwei Monate Zeit, um auf die Mahnung der EU-Kommission zu reagieren.

Das Hochschulministerium hatte im Januar 2011 rund 3.000 Studenten mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Studienbeihilfe nicht stattgegeben werden könne. Über 400 Studenten haben über die Gewerkschaften und Pendlervereinigungen Rekurs gegen diese ministerielle Entscheidung eingereicht. Sollte die Regierung das Gesetz freiwillig ändern oder dazu gezwungen werden, müsste diesen Studenten das geschuldete Studiengeld rückwirkend ausbezahlt werden, so Jacquet. In Frage kämen dann wohl nur die Studenten, die gegen den Ablehnungsbrief geklagt haben. Aufs Geld müssten sie jedoch noch einige Zeit warten. Sollte es zur Gerichtsaffäre kommen, könnten vor einer definitven Urteilsfindung mehrere Jahre ins Land ziehen.