/ Regelwerk für Drohnen läßt auf sich warten
Der zivile Einsatz von Drohnen soll in der Europäischen Union möglichst bald geregelt werden. Darauf haben sich Vertreter der EU-Staaten und der EU-Kommission sowie Repräsentanten von Industrie und Datenschutzbehörden bei einer Konferenz im lettischen Riga geeinigt. Die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA solle Mitte des Jahres mit einer Befragung interessierter Gruppen beginnen und bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge machen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Politik und Industrie haben sich zudem auf einige Grundsätze für den Einsatz der unbemannten Flugobjekte verständigt. So sollen für deren Einsatz zum Beispiel ähnliche Sicherheitsstandards wie für die zivile Luftfahrt gelten. Zudem sollen Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gewahrt bleiben.
Drohnen über Luxemburg
Drohnen könnten in Zukunft etwa zum Versprühen von Pflanzenschutzmitteln oder der Luftbeobachtung bei Naturkatastrophen eingesetzt werden. Sowohl der Online-Händler Amazon als auch Google planen die Zustellung von Waren mit Drohnen.
In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig.
Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen. Auch der Luxemburger Datzenschutz hat hier Regeln. Diese stammen allerdings aus dem Jahr 1982. Damals gab es noch keine Drohnen. Dabei geht es um das „Filmen“ einer fremden Person ohne Erlaubnis.
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