Freitag14. November 2025

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„Regeln für freien und fairen Handel“

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Seit vergangener Woche liegt eine gemeinsame Deklaration der Europäischen Union und Kanada zum umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vor.

Luxemburgs zuständiger Minister für den Außenhandel, Jean Asselborn, stellte diese Deklaration gestern sowohl vor der außenpolitischen Kommission der Abgeordnetenkammer als auch der Presse vor. Die Deklaration wurde mit Spannung erwartet, sollte sie doch Klarheit darüber schaffen, wie es beispielsweise mit den Arbeitsrecht-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der EU, den öffentlichen Diensten oder dem Investitionsschutz in Ceta bestellt ist.

Fünf EU-Staaten – neben Luxemburg noch Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich – hatte auf der Ausarbeitung dieser Erklärung bestanden. 23 EU-Staaten ist der ausgehandelte Vertragstext klar genug, sie forderten keine Deklaration, erklärte Jean Asselborn am Montag.

Rechtsverbindlicher Charakter

In der Erklärung ist allerdings, außer zwei Punkten, nichts Neues zu finden. So erklären beide Vertragsparteien darin, dass sie das Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen werden. Zudem bestätigen sie, dass durch Ceta die EU-Staaten und Kanada nicht gezwungen werden, die Wasserversorgung zu privatisieren.

Die Deklaration selbst habe rechtsverbindlichen Charakter, betonte Jean Asselborn: „Im Streitfall wird das bei Gericht berücksichtigt.“ Die Erklärung wird daher als formeller EU-Rechtsakt im Amtsblatt der Union veröffentlicht.
Wichtig sei für ihn die in der Einleitung der Deklaration gemachte Feststellung, dass Ceta „ein Regelwerk für einen freien und fairen Handel“ sei, so der luxemburgische Außenminister.

Die Deklaration wiederholt, dass Ceta das Recht der Staaten, Gesetze zu erlassen, nicht einschränkt und europäische Standards im Arbeitsrecht, sowie im Umwelt- und Verbraucherschutz nicht herabsetze. Auch das in Artikel 191 des Lissabonner Vertrages enthaltene Vorsorgeprinzip werde nicht abgeschafft, erklärte Jean Asselborn, da sonst eine Vertragsänderung vorgenommen werden müsste.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Tageblatt-Ausgabe vom Dienstag 11. Oktober.