Rechtliche Schritte gegen Ungarn

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(dpa)

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Die EU-Kommission geht wegen einer Reihe neuer Gesetze rechtlich gegen Ungarn vor. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte drei Vertragsverletzungsverfahren an.

Die EU will Ungarn notfalls vor Gericht zur Einhaltung demokratischer Grundsätze im europäischen Recht zwingen. Die EU-Kommission eröffnete am Dienstag wie erwartet gleich mehrere Verfahren wegen des Verstoßes gegen EU-Recht. Dies betreffe die Unabhängigkeit der Zentralbank und der Datenschutzbehörde sowie das Pensionsalter von Richtern, erklärte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso nach der Sitzung des Kollegiums in Straßburg am Dienstag.

Die Regierung in Budapest hatte in dem seit Wochen schwelenden Streit über die jüngste Verfassungsreform die von Brüssel geforderten Änderungen an den entsprechenden Gesetzen nicht vorgenommen. Nach Befürchtung der EU-Behörde wird die Unabhängigkeit der drei Institutionen gegenüber dem Staat nicht gewährleistet.

Bei Vertragsverletzungsverfahren haben die Mitgliedstaaten einige Monate Zeit, die Änderung beanstandeter Gesetze in Angriff zu nehmen. Im Fall Ungarns verkürzte die Kommission die erste Frist EU-Kreisen zufolge auf einen Monat. Die EU setzt Ungarn nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell unter Druck. Das krisengeplagte Land hat vor zwei Monaten Finanzhilfe von der EU beantragt. Die Kommission und der Internationale Währungsfonds hatten die Verhandlungen darüber wegen des Streits über die Zentralbank abgebrochen. Sie würden nur wieder aufgenommen, wenn das Notenbankgesetz geändert werde, erklärte die Kommission.