Pussy-Riot: Keine vorzeitige Entlassung

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Die zu zwei Jahren Straflager verurteilte Kremlgegnerin Nadeschda Tolokonnikowa von der Punkband Pussy Riot ist mit ihrem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gescheitert.

Ein russisches Gericht lehnte es am Freitag ab, die seit mehr als einem Jahr inhaftierte 23-Jährige zur Bewährung auf freien Fuß zu setzen. Das meldete die Agentur Interfax. Die Aktivistin hatte auch gebeten, wegen dauerhaft starker Kopfschmerzen und der Erziehung ihres Kindes in die Freiheit zurückkehren zu können.

Tolokonnikowa und andere Aktivisten der Band Pussy Riot hatten mit Strickmasken vermummt im Februar 2012 in einer Moskauer Kirche mit Punkmusik gegen Kremlchef Putin protestiert.

Internationale Kritik

Das international kritisierte Urteil gegen die drei Frauen war im August wegen Rowdytums aus religiösem Hass ergangen. Eine Aktivistin kam zur Bewährung auf freien Fuß, eine weitere wurde ebenfalls zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt.

Einflussreiche Vertreter von Kirche und Staatsführung hatten immer wieder kritisiert, dass die Frauen keinerlei Reue zeigten und deshalb auch keinen Anspruch auf Gnade hätten. Die Frauen kündigten an, weiter gegen „politische Justizwillkür“ in Russland zu kämpfen.