Prozess bleibt Musharraf vorerst erspart

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Die pakistanische Übergangsregierung hat die Einleitung eines Prozesses wegen Hochverrats gegen den früheren Präsidenten Pervez Musharraf abgelehnt.

Ein Hochverrats-Verfahren nach Artikel sechs der pakistanischen Verfassung gehe über das Mandat der Regierung hinaus, sie sei dazu „nicht befugt“, erklärte die Regierung am Montag in einer Stellungnahme für den Obersten Gerichtshof.

Musharraf sollte sich auf Antrag mehrerer Anwälte vor Gericht verantworten, weil er nach der Verhängung des Ausnahmezustands im November 2007 Richter entlassen und mit ihren Familien unter Hausarrest gestellt haben soll.

Musharraf kam aus dem Exil zurück

Musharraf war Ende März nach vier Jahren im Exil nach Pakistan zurückgekehrt, um zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten. Die Teilnahme an dem Urnengang wurde ihm aber gerichtlich untersagt. Die Übergangsregierung ist erst seit März und nur noch bis zu den Neuwahlen im Mai im Amt. Nunmehr ist unklar, ob der Hochverratsprozess gegen den früheren Präsidenten überhaupt in Gang kommt. Die Übergangsregierung erklärte, die Entscheidung darüber sei „nicht vordringlich“.

Musharraf stand von 1999 bis 2008 an der Spitze des Staates. Anwälte hatten gefordert, ihn wegen Missachtung der Verfassung und Hochverrats vor Gericht zu stellen. Auf die Vergehen steht in Pakistan die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Zudem wird im
Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige
Regierungschefin Benazir Bhutto im Jahr 2007 gegen Musharraf ermittelt. Ein weiteres Verfahren läuft wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006.