/ "Privatstunden" gegen Fahrangst

Dieser Freundschaftsdienst ging doch glatt daneben: Wegen ihres unsicheren Fahrstils fiel einer Polizeistreife eine Autofahrerin auf, die aus Düdelingen kommend sich am Ortseingang von Kayl einer Kontrolle stellen musste. Wobei sich herausstellte, dass das Fahrverhalten der Dame durchaus seinen Grund hat. Denn die Fahrerin hat Angst vor dem Autofahren, weshalb sich die Beifahrerin bereit erklärte, der Freundin „private Fahrstunden“ zu geben, um diese zu helfen, ihre Phobie zu überwinden. Immerhin hatte die Fahrerin das Auto nicht erstanden, um es in der Garage stehen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch auch in solchen Fällen strikt und ordnete die Beschlagnahmung des Gefährts an. Die unsichere Debütantin, die umständehalber keinen Führerschein vorweisen konnte, erhielt eine Strafanzeige.
Ohne Führerschein fand sich auch jene Autofahrerin am Ende ihrer Ausfahrt wieder, die am Sonntag ihren fahrbaren Untersatz in Schlangenlinien über die Autobahn A6 steuerte. Eine Polizeistreife konnte in Höhe Mamer die Fahrerin stoppen um den unvermeidlichen Alkoholtest vorzunehmen.
Reifendraht auf Asphalt
Einem solchen Test mussste sich am Sonntag Vormittag ebenfalls ein Autofahrer in der Strassener rue de Reckenthal unterziehen. Da hatte dieser das Schlimmste jedoch bereits hinter sich. Denn auf seinem Weg hatte er vorher die Kontrolle über seinen Wagen verloren, weshalb er nicht nur mit einem am Straßenrand abgestellten anderen Wagen kollidierte, der wiederum gegen das dahinter stehende Fahrzeug prallte. Wegen der Kollision überschlug sich das Fahrzeug des Unfallfahrers und blieb auf dem Dach liegen. Nur die Rettungsdienste konnten den Fahrer aus dem Wagen herausholen, unverletzt. Auch der Alkoholtest verlief positiv.
Suboptimal bereift und viel zu schnell war am Sonntagmorgen ein Autofahrer in der Höhe der Baustelle auf der Autobahn A4 Richtung Esch unterwegs. Während der Geschwindigkeitskontrolle wurden 150 Km/h gemessen, erlaubt waren allerdings nur 90 Km/h. Und das bei derart abgewetzten Vorderreifen, dass bereits der Reifendraht zu sehen war. Wobei es dann auch unerheblich ist, ob es sich um Sommer- oder die bereits obligaten Winterreifen handelte. Die Beamten erstellten Strafanzeige und kassierten den Führerschein ein.