Arbeitsminister Nicolas Schmit wollte Unklarheiten gleich von vorneherein ausschließen: Die Vorruhestandsregelungen haben nichts mit der normalen vorgezogenen Altersrente zu tun, der sogenannten „préretraite anticipée“. Die wird man weiterhin wie bisher mit 57 Jahren beziehen können, wenn man 40 Jahre lang seine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
" class="infobox_img" />Beschäftigungsminister Nicolas Schmit (LSAP). (Bild: François Aussems)
Wichtiger Hinweis
Die verschiedenen Formen des Vorruhestands sind Maßnahmen im Beschäftigungsbereich und haben nichts mit der „ préretraite anticipée“ also der vorgezogenen Altersrente zu tun.
In Luxemburg liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Altersrente bereits im Alter von 60 oder 57 Jahren beantragt werden. Letzteres ist möglich, wenn man 40 Jahre lang gearbeitet hat und die 480 Beitragsmonate zur Pflichtversicherung nachweisen kann. An dieser Regelung ändert sich nichts. (SeK)
Die Vorruhestandsregelungen sind Instrumente, die man u.a. einführte, um auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen zu schaffen, die dann durch einen Arbeitssuchenden besetzt werden sollen. Die mögliche Verwechslung mit der normalen Altersrente kommt dadurch zustande, dass die Vorruhestandsregelung ebenfalls ab 57 Jahren beantragt werden kann. Man kann sie jedoch nur maximal drei Jahre lang in Anspruch nehmen.
Auch wenn diese Zeitspanne von drei Jahren in Zukunft beibehalten wird, so gibt es dennoch für alle Modelle der Vorruhestandsregelungen eine wichtige Änderung. Bislang galt, dass man sie bis zum maximalen Alter von 60 Jahren beziehen konnte. Wer sie mit 57 Jahren beantragte, konnte sie drei Jahre lang bis zum 60. Lebensjahr, wer sie erst mit 58 oder 59 Jahren anfragte, konnte sie demnach nur zwei bzw. ein Jahr lang beziehen. Jetzt wird diese Obergrenze in allen Fällen von 60 auf 63 Jahre erhöht, auch wenn die drei Jahre weiter gelten. Das hat für viele den Vorteil, dass sie nun den Vorruhestand z.B. auch von 59 bis 62 oder von 60 bis 63 Jahre beziehen können. Was für Leute, die einen Teil ihrer Rentenansprüche im Ausland erworben haben, sicher eine wesentliche Verbesserung darstellt, wie Minister Schmit erläuterte.
Bedingungen
Insgesamt gibt es bislang vier verschiedene Formen des Vorruhestands. Neben der „préretraite solidarité“ (Solidarischer Vorruhestand), die jetzt abgeschafft werden soll, sind dies die „préretraite ajustement“ (Vorruhestand in Betrieben mit Problemen, als Alternative gegen eine drohende Entlassung), die „préretraite des salariés postés et des salariés de nuit“ (Schichtarbeiter, unregelmäßige Arbeitszeiten, Nachtarbeit) und die „préretraite progressive“ (Ruhestand mit Teilzeitarbeit kombiniert).
Damit man eine der Formen in Anspruch nehmen kann, muss dies entweder in einem Kollektivvertrag so vorgesehen sein oder der Betrieb muss eine entsprechende Konvention mit dem Arbeitsministerium schließen. In beiden Fällen beteiligt sich der Staat dann an den Kosten.
Die ganze Reportage zur neuen Regelungen und Nachbesserungen lesen Sie in der Donnerstagausgabe des Tageblatt sowie als E-Paper.
Lesen Sie auch:
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können